Schutz für Omas

BGH-URTEIL Keine Zwangsräumung bei Krankheit

Bei hochbetagten Mietern und Mieterinnen ist eine Zwangsräumung unzulässig, wenn diese die Gesundheit des alten Menschen gefährden kann. Einen Räumungsschutz könne es nicht nur bei Lebensgefahr, sondern auch bei einer möglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes geben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2009.

Damit gaben die Karlsruher Bundesrichter einer 99 Jahre alten Frau aus Berlin recht. (AZ: I ZB 11/09) Die leicht demente und schwerbehinderte Frau sollte wegen Mietrückständen aus ihrer Wohnung geworfen werden. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass allein das hohe Alter und die leichte Demenzerkrankung der Mieterin keinen Räumungsschutz rechtfertigten. Der Bundesgerichtshof sah dies jedoch anders und hat den Fall an das Landgericht Berlin zurückverwiesen.