Am Zaun und auch im Innern

FRONTEXNeu ausgestattete EU-Grenzschutzbehörde nimmt Arbeit auf. Bundespolizei bildet verdeckte Ermittler zur Schleuserbekämpfung aus

BERLINtaz| Mit mehr Geld, mehr Personal und einem ausgeweiteten Mandat hat die Europäische Grenzschutzagentur Frontex am Donnerstag in Bulgarien offiziell ihre Arbeit als neue Europäische Grenzbehörde aufgenommen. Zum sogenannten Schutz der Küsten- und Außengrenzen Europas soll Frontex künftig auf eine stets verfügbare Reserve von rund 1.500 Polizisten und Grenzbeamten zurückgreifen können. Diese sollen in sogenannten Krisensituationen rasch an die EU-Außengrenzen verschickt werden können, um etwa nicht gewünschte Grenzübertritte zu unterbinden.

Die Behörde wurde am Donnerstag in Bulgarien vorgestellt, wo die dortige Regierung entlang der 259 Kilometer langen Landgrenze zur Türkei derzeit einen massiven Grenzzaun ausbaut. Deutschland entsendet rund 225 Mitarbeiter aus Bundespolizei und Landespolizeien zur Unterstützung der neu organisierte „Agentur“.

Unterdessen arbeitet die Bundespolizei in Deutschland an der Ausbildung verdeckter Ermittler zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität in Deutschland und Europa. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linkspartei) hervor.

Im Frühjahr hatte die Bundesregierung angekündigt, zur Bekämpfung der illegalen Migration verstärkt auf verdeckte Ermittler setzen zu wollen und die Bundespolizei mit einem entsprechenden Mandat auszustatten. „Der Zeitpunkt, ab dem die Bundespolizei verdeckte Ermittler einsetzt, ist noch nicht konkret absehbar“, heißt es nun in der Antwort. „Bis zum Vorhandensein eigener Fähigkeiten der Bundespolizei erfolgt der Einsatz im Wege der Amtshilfe durch das Bundeskriminalamt.“

In der schriftlichen Antwort weist die Bundesregierung auch auf die Notwendigkeit sogenannter „Initiativermittlungen“ hin. Das sind polizeiliche Ermittlungen, die „der Gewinnung von Erkenntnissen zur Begründung eines Anfangsverdachts und Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“ dienen. Diese seien „insbesondere bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität erforderlich,“ heißt es in dem Schreiben aus dem Bundesinnenministerium.Martin Kaul