Agrarminister Meyer übers Wegwerfen: „Wir brauchen vielleicht Bußgelder“

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer will das Wegwerfen von Lebensmitteln per Gesetz verbieten. Fast die Hälfte wird nicht verbraucht.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer lässt flüssigen Honig von einem Löffel tropfen.

Nur nichts umkommen lassen: Christian Meyer testet Honig. Foto: dpa

taz: Herr Meyer, Sie fordern konkrete Schritte gegen Lebensmittelverschwendung. Wie groß ist das Problem?

Christian Meyer: Fast die Hälfte aller hergestellten Lebensmittel wird nicht verbraucht. Das ist angesichts des Flächenverbrauchs der Landwirtschaft und des Welthungers ein Riesenproblem. Ein Teil der Produkte bleibt gleich auf dem Acker liegen, weil sie nicht der Norm entsprechen: Die Gurke ist zu krumm, der Apfel zu groß oder klein. Dann wird im Einzelhandel viel weggeworfen und die Privathaushalte kaufen zu viel. Im Schnitt wirft jeder Deutsche 82 Kilo Lebensmittel in die Tonne.

Wie konkret können Sie die von Ihnen geforderten Schritte schon formulieren?

Das französische Parlament hat vergangenes Jahr ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung beschlossen. Supermärkte dürfen danach keine noch genießbaren Lebensmittel, die sie nicht verkauft haben, mehr vernichten. Sie müssen sie an Tafeln oder andere gemeinnützige Organisationen abgeben.

41, ist Mitglied der Grünen und seit 2013 Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Niedersachsen. Bei der Landtagswahl 2008 zog Meyer erstmals ins Landesparlament ein. 2013 gelang ihm der Sprung erneut.

Kann das französische Gesetz Vorbild für Deutschland sein?

Die Weitergabe nicht verkaufter Lebensmittel an Tafeln, auch durch die Gastronomie, ist ein zentraler Punkt. Viele Unternehmen machen das ja schon freiwillig, aber es sollten alle sein.

Dazu braucht es ein Gesetz?

Ein Gesetz allein ist zu wenig. Wir müssen die Verbraucher informieren, die Gastronomie sensibilisieren, auf den Handel einwirken. Wie oft werden etwa total überdimensionierte Büfetts angeboten. Es geht auch um die Aufklärung von Mensen und Kantinen. Wir alle essen ja immer mehr außer Haus.

In Frankreich gab es Widerstand des Einzelhandels und der Lebensmittelindustrie gegen das Gesetz. Wäre das auch in Deutschland zu erwarten?

Das kann ich nicht ausschließen. Aber große Teile des Lebensmittelhandels spenden ja heute schon freiwillig ihre nicht verkauften Produkte an Tafeln. Was also spricht dagegen, wenn das alle machen müssen?

Ein großes Thema ist auch die Verschwendung in den privaten Haushalten. Ist hier das Mindesthaltbarkeitsdatum etwas, das in die Irre führt?

Haltbarkeitsdaten benennen ja nicht den Termin, an dem ein Produkt ungenießbar wird, sondern den Tag, bis zu dem der Produzent für die Güte des Produkts garantiert. Wenn das Haltbarkeitsdatum der Milch einen Tag abgelaufen ist, kann man sie meist trotzdem noch bedenkenlos genießen. Und bei langlebigen Produkten wie Kaffee und Zucker stellt sich sowieso die Frage nach der Sinnhaftigkeit solcher Daten. Im amerikanischen Sprachraum heißt es statt Mindesthaltbarkeit lockerer: „best before“, also nach Möglichkeit vorher essen. Was eben überhaupt nicht ausschließt, es auch danach noch zu tun. Nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit sollte man sich ein Produkt einfach genau anschauen, statt es gleich wegzuwerfen.

Können wir von Ihnen mehr erwarten als einen flammenden Appell – etwa eine Bundesratsinitiative?

Wir haben als Land Niedersachsen bereits einen runden Tisch zu dem Thema eingerichtet, an dem die großen Supermärkte, Landwirte und andere Erzeuger und auch die Verbraucherzentrale sitzen. Hier sollen Maßnahmenvorschläge entwickelt werden. In Nordrhein-Westfalen etwa kann man im Restaurant gleich auf der Speisekarte ankreuzen, ob man die nicht verzehrten Reste eingepackt bekommen will – das ist dann nicht so peinlich, als das vom Kellner einzufordern. Zudem brauchen wir Kampagnen, die verdeutlichen, dass der Apfel, der eine kleine Druckstelle hat, oder der krumme Spargel auch genießbar sind. Der Einzelhandel bietet heute keinen krummen Spargel an, weil er davon ausgeht, ihn nicht so gut loszuwerden. Hier sind der Handel und die Verbraucher gleichermaßen gefragt, denn Natur ist vielfältig und eben nicht genormt.

Regionale Aktivitäten können aber keine Bundesgesetzgebung erwirken, die Sie fordern.

Wir haben in der Verbraucherministerkonferenz vom Bund einen Bericht zur Verschwendung von Lebensmitteln eingefordert und ein konkretes Konzept, wie dagegen vorgegangen werden kann. Niedersachsen hat 2017 den Vorsitz bei der Konferenz und steht damit im Fokus. Gleich bei der ersten Konferenz muss der Bund Anfang des Jahres seinen Vorschlag für eine gemeinsame Bund-Länder-Strategie gegen Lebensmittelverschwendung vorlegen. Wir erwarten da ein Gesamtkonzept, das über den Handel hinausgeht und etwa auch Haltbarkeitsdaten neu definiert. Wir brauchen vielleicht Bußgelder, wenn zu viel in die Tonne wandert, aber auch Anreize zum Handel mit und Konsum von Produkten, die aus der Norm fallen.

Ziehen die Länderkollegen da an einem Strang?

Die Aufforderung an den Bund, ein Gesamtkonzept zu erstellen, war einstimmig.

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