„Wut über seine Unterkunft“

UrteilFünf Jahre Haft wegen Brandstiftung für 17-jährigen Flüchtling

Wegen besonders schwerer Brandstiftung hat das Amtsgericht Winsen nach dem Großfeuer in einer Flüchtlingsunterkunft einen ehemaligen Bewohner zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Gegen den 17 Jahre alten Angeklagten war nach Jugendrecht nicht öffentlich verhandelt worden.

„Aus Verärgerung und Wut über seine Unterbringungssituation entschloss sich der Angeklagte, seine zuvor bereits angekündigte Tat umzusetzen“, sagte der Sprecher. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Afghane den Brand in Winsen am 10. April mit einer Fackel und angezündeten Kleidungsstücken gelegt hat. Erste Löschversuche eines Betreuers und der Polizei hatte der 17-Jährige nach Angaben des Gerichtssprechers massiv vereitelt. So habe der Jugendliche den Schlauch eines Feuerlöschers zerschnitten und sich ein Messer an den Hals gesetzt, als die Polizei kam.

„Wenige Sekunden, nachdem ein Polizeibeamter das Gebäude als Letzter verlassen hatte, kam es durch die starke Hitze- und Rauchentwicklung zu einer Durchzündung mit meterhohen Stichflammen aus Fenstern und Türen“, berichtete der Sprecher.

Bei dem Feuer entstand ein Sachschaden von etwa 550.000 Euro, Menschen wurden nicht verletzt. Rund 200 Feuerwehrleute konnten nicht verhindern, dass der etwa 150 Jahre alte Backsteinbau zerstört wurde. Die übrigen 24 Bewohner der Unterkunft für unbegleitete Minderjährige wurden in anderen Einrichtungen des Landkreises Harburg untergebracht.

„Der Angeklagte hat die Brandlegung in der Hauptverhandlung eingeräumt“, sagte der Sprecher weiter. Der 17-Jährige habe aber bestritten, dass er die Löschversuche behindert hätte. Das sei jedoch durch Zeugenaussagen und die Gutachter widerlegt, entschied das Gericht. (dpa)