Entscheidung über Open-Air-Feste: Feierlaune auf dem Prüfstand

Das im März erlassene Gesetz zur Regelung von Freiluftpartys läuft nur auf Probe. Im Dezember wird über die Verlängerung entschieden.

Bei der Breminale stehen Festzelte am Weserdeich.

Nicht gerade spontan, aber auch draußen und schon lange legal: Die Breminale Foto: Simone Schnase

BREMEN taz | Mit dem „Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys“ hat Bremen dieses Jahr Partys unter freiem Himmel erlaubt. Mit Auflagen: Die Party muss beim Stadtamt gemeldet werden, es dürfen nicht mehr als 300 Leute feiern und der Ort darf nicht offiziell angekündigt werden. Auch dürfen diese Partys nur auf bestimmten Flächen stattfinden und keinen kommerziellen Nutzen haben.

Das klingt zunächst nach einem Sieg der Feiernden über die bisherigen Verbote. Nachdem zahlreiche Feiern von der Polizei aufgelöst wurden, demonstrierten Anhänger der Freiluftpartys für mehr Freiräume und Akzeptanz – die Bürgerschaft reagierte mit dem neuen Ortsgesetz.

Nur acht Anträge wurden abgelehnt

Seitdem wurden beim Stadtamt 37 Partys angemeldet, 27 davon bestätigt – zwei Anträge wurden zurückgezogen und acht abgelehnt, weil die Flächen ungeeignet seien. Demnach fand ungefähr wöchentlich ein Open Air statt. Das wundert Hendrik von den „Weserbagaludn“ nicht: „In Bremen gibt es viele Fans der Freiluftpartys – das zeigt auch schon die Breminale.“ Das Gesetz bezieht sich zwar auf andere Open Airs, aber draußen zu feiern, sei nun mal beliebt.

Das Gesetz sei ein Fortschritt, sagt das Traumfänger Kollektiv. Jedoch seien die Auflagen vom Stadtamt schwer umzusetzen. Besonders da die Anmeldung zwar offiziell bis zu 48 Stunden vorher eingereicht werden kann, die Bearbeitung aber effektiv vier bis fünf Tage dauerten. Wer sich beeile, bekomme trotzdem oft erst einen Tag vor Veranstaltungsbeginn die Zusage. Die Auflage, Klos für die Gäste zur Verfügung zu stellen, sei damit quasi unmöglich: „Jeder Dixiklo-Anbieter in Bremen braucht mindestens zwei Tage Vorlaufzeit“, sagt das Traumfänger Kollektiv. Spontan ist da nicht mehr viel.

Auch seien die möglichen Flächen sehr begrenzt und einige Sperrungen nicht nachvollziehbar. Beispielsweise ist der Bereich um die Stephanie-Brücke aufgrund von Bauarbeiten nicht freigegeben – obwohl diese schon vor drei Monaten beendet wären. Trotzdem wünscht sich das Kollektiv einen Fortbestand des Gesetzes, da „es in jedem Fall viel weniger Ärger gibt, auch mit den Anwohnern“.

Störende Auflagen

Richart Raven, ebenfalls Organisator von Freiluftpartys, stimmt dem nicht zu. Er ist von dem Gesetz enttäuscht: „Ich dachte Bremen würde eine Vorreiterrolle einnehmen – aber das ist alles mehr Schein als Sein!“ Die Auflagen stören ihn, vor allem fühlt er sich vieler Freiheiten beraubt. Vor dem Gesetz sei mal geduldet worden, mal nicht, aber insgesamt hätte man mehr Möglichkeiten gehabt. Für ihn gehört zum Freiluftfeiern ein „Freiheitsgefühl, was man nicht beantragen kann“. Das gebe es nun nicht mehr.

Aber: „Man muss keine Angst mehr haben, dass die Party eh um 22 Uhr geräumt wird“, sagt Hendrik von den „Weserbagaludn“. Mit dem Gesetz könne man besser planen und es gebe den Veranstaltungen einen vernünftigen Rahmen – damit stehe man auch den Anwohnern gegenüber besser da.

Entschieden wird oft erst einen Tag vor der Veranstaltung

Die Polizei hat bisher überwiegend gute Erfahrungen gemacht und teilt mit, dass Freiluftpartys „in den vergangenen Monaten größtenteils unproblematisch und störungsfrei verliefen“. Es sei zu keinen nennenswerten Beschwerden gekommen und die Auflagen des Stadtamts seien bis auf wenige Ausnahmen eingehalten worden.

Das Stadtamt selbst ist mit Äußerungen zu dem Gesetz sehr vorsichtig, solange noch nicht der abschließende Bericht vorliegt. Diese offizielle Evaluation wird Ende des Jahres erwartet.

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