KOMMENTAR: MICHAEL QUASTHOFF ÜBER DEN FÜHRERSCHEINENTZUG
: Schünemann strapaziert das Recht

Auch wer in einen Polizeikessel gerät, könnte bei der Führerscheinstelle auffallen

Uwe Schünemann markiert wieder mal den dicken Max. Sein Erlass, Gewaltstraftätern bei charakterlichen Mängeln den Führerschein zu entziehen, strapaziert das Recht ohne Not und wider besseren Wissen.

Im Straßenverkehrsgesetz steht, zum Führen von Kraftfahrzeugen sei geeignet, „wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat“. Das hat ihm Justizminister Bernd Busemann schon gesteckt, als die Gewerkschaft der Polizei forderte, jugendlichen Intensivtätern das Autofahren zu verbieten. Busemann bezweifelte damals völlig zu Recht, dass „allein die Verurteilung wegen einer Straftat mit hohem Aggressionspotential ohne jeglichen Bezug zum Straßenverkehr dazu berechtigt, eine MPU einzufordern“.

Jetzt wird es noch bunter. Denn Schünemanns neueste Kreation kann und will nicht einmal ausschließen, dass auch Demonstranten, die in einen Polizeikessel geraten, bei der Führerscheinstelle aktenkundig werden. Oder bis dato unbescholtene Bürger, so man sie in eine Schlägerei verwickelt. Zumal der Innenminister einräumte, dass die Polizei relevante Informationen schon während eines Ermittlungsverfahrens weiterleitet bekommen soll. So geht es nicht.