Linie 1 auch ohne 8

Nahverkehr Trotz Gerichtsurteil sollen die Straßenbahnlinien 1 und 8 wie geplant verlängert werden. Mehr als eine zeitliche Verzögerung droht dem Bauvorhaben nicht

Auf dieser Trasse in Huchting rollt so bald keine Straßenbahn Foto: Michael Bahlo

von Sebastian Krüger

Keinen Einfluss auf die Pläne zur Verlängerung der Linie 1 nach Mittelshuchting hat der Planungsstopp für die Linie 8, die über die 1 hinaus nach Weyhe und Stuhr weiter geführt werden soll. Das sagte am Montag der Sprecher der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), Jens-Christian Meyer. „Das sind zwei komplett unabhängige Projekte.“ Er gehe aber davon aus, dass auch der Ausbau der Linie 8 nur verzögert werde, nicht aber gefährdet sei.

Der Hintergrund: Am vergangenen Freitag hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Ausbau der Linie 8 von Bremen nach Stuhr und Weyhe aufgrund von Planungsfehlern der niedersächsischen Verkehrsbehörde gestoppt. Der Planfeststellungsbeschluss basiert auf dem Eisenbahnrecht anstelle des Personenbeförderungsrechts. Außerdem hatte keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden.

Erfolgreich geklagt hatten AnwohnerInnen der geplanten Trassenführung sowie zwei Unternehmen. Das Verfahren muss jetzt ganz von vorne wieder neu begonnen werden. Eigentlich war geplant, die Bauarbeiten Ende 2019 zu beenden. Die Nachricht am Freitag habe die BSAG sehr überrascht, sagt deren Sprecher Jens-Christian Meyer. „Die machen nichts anderes, als Großprojekte zu planen.“

Das Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Linie 1 ist noch nicht abgeschlossen. Hier geht es um 3,6 Kilometer, die die Straßenbahn in Zukunft von der bisherigen Endhaltestelle am Roland-Center weiter in östlicher Richtung fahren soll. Auch hier sind Klagen von AnwohnerInnen zu erwarten, die sich von der geplanten Trassenführung durch ein Wohngebiet gestört fühlen.

Die Linie 8 ist von einem Ausbau der Linie 1 abhängig, da sie zu Beginn auf denselben Gleisen verlaufen soll. „Ohne die 1 ergibt die 8 keinen Sinn“, sagte BSAG-Sprecher Meyer. Daher wurden die Planungen auch gemeinsam beim Bundesverkehrsministerium angemeldet. Der Bund übernimmt 54 Millionen Euro der Gesamtkosten von 90 Millionen Euro.

Er gehe davon aus, dass der Bund seinen Kostenanteil auch dann übernimmt, wenn die Bauvorhaben erst später umgesetzt werden können, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, Ralph Saxe. Daher sehe er keine grundsätzliche Gefahr für den Ausbau: „Außer der Verzögerung wird das keine Folgen für das Projekt haben.“

„Die machen nichts anderes, als Großprojekte zu planen“

Jens-Christian Meyer, BSAG-Sprecher

Kritik gibt es weiterhin an der geplanten Trassenführung durch Huchting. Saxes Parteifreundin Annemarie Werner vom Beirat Huchting erinnert daran, dass viele Huchtinger die Straßenbahn lieber auf der Kirchhuchtinger Landstraße gesehen hätten. Allerdings hätte sich die Straßenbahn dort die Straße mit Autos teilen müssen. Der Bund hätte das Bauvorhaben aber nur co-finanziert, wenn die Straßenbahn eine eigene Trasse hat. Daher sollen 8 und 1 die still gelegten Gleise der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn nutzen.

Keine Stellungnahme gab es am Montag von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die die Planungsfehler zu verantworten hat. Sie konnte eine Beantwortung der taz-Fragen erst am heutigen Dienstag zusichern.

Auch der Bremer Verkehrssenator Joachim Lohse (Die Grünen) gab keine Einschätzung des Gerichtsurteils ab. „Wir können uns nicht zu Verfahren bezüglich niedersächsischer Planungen äußern“, sagte dessen Sprecher Jens Tittmann.