Kritik an neuem Verpackungsmüll-Gesetz: Und wohin mit der alten Barbie?

Kein Schutz für Mehrweg, keine bundesweite Wertstofftonne: Der Entwurf des Verpackungsgesetzes ist ein Rückschritt, sagen die Umweltverbände.

Ein blonde Barbie mit rotem Hut

Landet weiterhin im Restmüll: die Barbiepuppe Foto: imago/Insidefoto

BERLIN taz | Mit der Raterei ist es bald vorbei: Ob die Pet-Flasche mit dem Radler oder dem Wasser hinterher geschreddert oder neu gefüllt wird, soll „an gut sichtbarer Stelle“ sichtbar sein – plus Pfandbetrag. Das steht im Referentenentwurf für das neue Verpackungsgesetz, der derzeit diskutiert wird. Gleichzeitig entfällt aber die bisherige Zielquote von 80 Prozent für „ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen“. Kein Wunder, dass sich die Umweltverbände nun aufregen.

Der Entwurf sei „ambitionslos und kontraproduktiv“, schrei­ben BUND, Nabu, Deutsche Umwelthilfe und der Dachverband Deutscher Naturschutzring in einem gemeinsamen Papier. Statt eines Verpackungs- fordern sie ein Wertstoffgesetz.

Genau das hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ursprünglich auch formulieren wollen. Mit verpflichtenden Wertstofftonnen sollten neben Kartons und Kunststoffhüllen auch Produkte wie Bratpfannen oder Barbiepuppen eingesammelt und verwertet werden, die sonst als Restmüll verbrannt werden.

Doch der Streit darüber, wer die Gelben Säcke oder Tonnen abholen darf, blockierte das komplette Verfahren. Ein Antrag von Bündnis 90/Grüne für ein „ökologisches Wertstoffgesetz“ scheiterte Anfang Juli im Bundestag an den Stimmen der Koalition. Zwei Wochen später legte Hendricks den Entwurf vor.

Dieser verzichtet darauf, die Nichtverpackungen einzubeziehen, für Verpackungen setzt er eine Recyclingquote von 63 Prozent fest – 2015 waren noch 72 Prozent im Gespräch gewesen. Zudem sieht er eine zentrale Stelle vor, die die Händler registriert, Standards entwickelt und die Mengenströme kontrolliert. Wertstofftonnen sind möglich, aber keine Pflicht.

Die Wirtschaft freut sich

Nach Ansicht des Bundesverbands der Ernährungsindustrie enthält der Entwurf „alles, was konsensfähig und machbar“ ist. Der mittelständische Abfall-Branchenverband bvse wünscht sich lediglich die Festlegung höherer Qualitätsanforderungen beim Recycling.

Was die Wirtschaft freut, ärgert die Umweltverbände: Das Sammeln und Verwerten dürfe kein Selbstzweck sein, schreiben sie. Stattdessen müsse ein solches Gesetz „Anreize schaffen, Abfälle zu vermeiden, bevor sie entstehen“ – etwa durch eine Ressourcensteuer und die Förderung von Mehrwegsystemen.

Das Gesetz soll Ende Oktober ins Kabinett und bis Ende des Jahres durch den Bundestag gehen.

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