Offenere Hochschulen

BILDUNG Zentrale Beratungsstelle und Zulassung erleichtert Geflüchteten den Hochschul-Zugang

Im Haus der Wissenschaft wurde gestern das Hochschulbüro HERE (Higher Education Refugees Entrance) eröffnet. Hier können sich Flüchtlinge zu allen Fragen rund ums Hochschulstudium beraten lassen. Unterstützt wird die zentrale Beratungsstelle von der Universität Bremen, von der Hochschule für Kunst sowie von den zwei Hochschulen in Bremen und Bremerhaven.

Neben weniger Bürokratie soll HERE auch den Zugang zu Hochschulen für Geflüchtete vereinfachen: „Dafür haben wir das Hochschulgesetz geändert“, sagt die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Eva Quante-Brandt (SPD). Neu ist, dass die Bremer Hochschulen selbst die Zulassungsprüfungen für Geflüchtete durchführen. Eine Entlastung für alle, die zuvor ihre Bildungsabschlüsse an den jeweiligen Stellen überall im Bundesgebiet prüfen lassen mussten.Das nächste Ziel sei jetzt eine einheitliche Zulassungsprüfung für alle Bremer Hochschulen, sagte der Konrektor für Lehre und Studium an der Universität Bremen, Thomas Hoffmeister.

Bisher haben es Geflüchtete an den Hochschulen schwer: Sie müssen nur für eine Bewerbung auf einen Studienplatz das Sprachniveau C1 (Europäischer Referenzrahmen) nachweisen. Das bedeutet: fließendes Deutsch in Wort und Schrift. Deutschkurse dafür sind jedoch Mangelware.

Samer Y. hat mit den hohen Sprachanforderungen zu kämpfen. Vor zwei Jahren ist der studierte Banker aus Syrien nach Bremen gekommen. Seitdem besucht er Deutschkurse, derzeit sogar zwei: einen an der Universität Bremen im Rahmen des vom DAAD geförderten Projekts Integra und einen zusätzlich in seiner Freizeit. In einem Jahr erreicht der ehemalige Filialleiter einer Bank dann voraussichtlich das nötige C1-Niveau und kann sich endlich auf den Master für Business Management an der Hochschule bewerben. „Drei Jahre Vorbereitung und dann noch zwei Jahre Master, das ist lang“, sagt Samer Y..

Geflüchtete, die bereits in ihren Herkunftsländern studiert haben, müssen mindestens ein Jahr ihres Studiums nachweisen können. Dafür müssen sie, ebenso wie für Schulabschlüsse, Originalzeugnisse vorlegen, die jedoch häufig auf der Flucht oder schon im Heimatland verloren gehen oder von den Behörden zurückgehalten werden.

Obendrein werden viele ausländische Abschlüsse in Deutschland nicht als gleichwertig oder überhaupt nicht anerkannt. In solchen Fällen müssen auch AkademikerInnen unter Umständen wieder zurück auf die Schulbank. PRZ