Bewährungsstrafe für linken Ultra Valentin S.

JUSTIZ Valentin S. und ein Mitangeklagter sind am Dienstag vor dem Landgericht Bremen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Vorerst endet damit ein Prozess, der die politischen Gemüter erhitzt hatte

Der linke Bremer Fußball-Ultra Valentin S. ist am Dienstag vor dem Landgericht in Bremen unter anderem wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er war Anfang Juni nach zehn Monaten aus der U-Haft frei gekommen. Der Mitangeklagte Wesley S. erhielt eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Vorgeworfen werden Valentin S. mehrere Delikte in den Jahren 2014 und 2015. Er hatte unter anderem bei einer NPD-Demo in Rostock einen Stein in Richtung der Rechten geworfen und dabei einen Fotografen verletzt. Bei Auseinandersetzungen zwischen linken Ultras und rechten Hooligans im April 2015 hatte S. einen Hooligan geschlagen.

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, vorerst endet damit aber ein Verfahren, das nicht nur im Gerichtssaal für Aufregung gesorgt hatte. Begleitet worden war es durch eine Solidaritätskampagne. An jedem der Prozesstage saßen UnterstützerInnen auf den Zuschauerbänken. Ihr Vorwurf: Zu oft würde die rechte Hooligan- und Neonazi-Szene in Bremen verschont, während an dem linken Ultra Valentin S. ein Exempel statuiert werden sollte.

In seinem Urteil hielt Richter Manfred Kelle S. „eine Motivation, Neonazis Grenzen aufzeigen zu wollen“ zu Gute, sprach aber davon, dass er „als Schläger in Erscheinung“ trete. Ausführlich ging Kelle auf die Vorwürfe der Verteidigung ein. Es sei unverschämt gewesen, was sich das Gericht habe anhören müssen. „Es gibt aus meiner Sicht keine Tendenz der Polizei, nur gegen Linke zu ermitteln“, sagte Kelle. „Die Verteidiger haben das Verfahren genutzt, um politische Botschaften an den Mann zu bringen.“

Verteidiger Wesemann wies das nach dem Urteil zurück. Es seien Staatsanwaltschaft und Polizei gewesen, die eine „Dramatik in das Verfahren“ gebracht hätten. Etwa indem sie mit einer Pressekonferenz seinerzeit die Festnahme von Valentin S. „gefeiert“ hätten. Auch habe sich Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ins Verfahren eingemischt, als er in einem Interview gesagt habe, dass Valentin S. in Haft bleibe.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft könnten nun in Revision gehen. Das Urteil blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Valentin S. eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hatte. Anwalt Wesemann zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Der Verteidiger des Mitangeklagten, Jan Sürig, erwägt in Revision zu gehen. jpb