Ende der U-Haft für Valentin S.

DAUER-PROZESS

Der Bremer Ultra Valentin S. ist nach zehn Monaten aus der U-Haft entlassen worden. Bereits letzte Woche hatte sein Anwalt Horst Wesemann Beschwerde eingelegt, weil das Verfahren nicht mehr mit der notwendigen Beschleunigung betrieben worden sei.

„Wenn jemand in U-Haft sitzt, müssen zwei Verhandlungstage pro Woche anberaumt werden“, sagt Wesemann. Bei Valentin S. seien es viel weniger gewesen – und noch am Mittwoch sah es so aus, als müsse er noch einen weiteren Monat in Haft bleiben. Denn obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten hatten, verschob Richter Manfred Kelle sein Urteil auf den 28. Juni.

Auch das berühmte letzte Wort erhielten die beiden Angeklagten Valentin S. und Wesley S. nicht – mit gutem Grund: Spätestens zehn Tage danach müsste nämlich ein Urteil gefällt werden. So aber konnte der nächste Verhandlungstermin anberaumt werden.

Die beiden Werder-Ultras Valentin S. und Wesley S. müssen sich wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung verantworten. Weil der 22-jährige Valentin als Wiederholungstäter gilt, kam er in Untersuchungshaft. Dass sein Haftbefehl nun aufgehoben wurde, begründet das Landgericht damit, dass Valentin S. möglicherweise zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wird: „Die weitere Vollstreckung der Untersuchungshaft“ sei „angesichts der Möglichkeit einer Bewährungsstrafe unverhältnismäßig“.

Für Wesemann ist der gesamte Prozessverlauf unverhältnismäßig: „Wenn ich mir anschaue, wie schnell das Beluga-Verfahren vorangeht, bin ich schon ziemlich erstaunt“, sagt er gegenüber der taz. „Und da sitzt niemand in U-Haft.“ SCHN