Sozialgericht
hat weniger zu tun

Hartz IV Die Klagen zur Grundsicherung nehmen ab. Die Zahl der Aufstocker ist gesunken

Das Berliner Sozialgericht muss weniger Hartz-IV-Klagen bearbeiten. Im vergangenem Jahr lagen demnach 20.580 Klagen zur Grundsicherung vor, wie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mitteilten. Das waren 29,7 Prozent weniger als 2011 mit 29.275 Klagen. Im Vergleich zu 2014 mit insgesamt 23.598 Fällen betrug der Rückgang 12 Prozent.

Grund für die Reduzierung der Rechtsstreitigkeiten ist offenbar ein Projekt, bei dem Betroffenen frühzeitig in die Sachverhaltsaufklärung einbezogen und unter andere Entscheidungen der Jobcenter verständlicher erklärt wurden. Klagen aufgrund von Missverständnissen hätten sich dadurch reduziert, hieß es. Das Projekt wurde 2012 von der Berliner Justizverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit in Berlin sowie des Sozial- und Landessozialgerichts gemeinsam gestartet.

Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) betonte, dass mit der zunehmenden Zahl von anerkannten Flüchtlingen auch mit einer wachsenden Zahl von Klagen auf Grundsicherung gerechnet werde. Durch das Projekt seien aber „tragfähige Strukturen auch für neue Herausforderungen“ geschaffen worden.

Trotz der jüngsten Entspannung besteht weiter eine hohe Belastung am Sozialgericht. Grund dafür ist der hohe Altbestand von Hartz-IV-Klagen. Im Jahr 2015 gingen 5.766 neue Klagen ein, der Altbestand lag bei 14.814.

Auch die Zahl der sogenannten Aufstocker auf dem Berliner Arbeitsmarkt ist gesunken. Wie aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, waren im Dezember 2014 rund 124.000 Arbeitnehmer auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Ein Jahr später, im Dezember 2015, waren es nur noch etwa 118.000. Der Rückgang von ungefähr 5 Prozent bestätigt die positive Tendenz der vergangenen Jahre.

Eine Ursache für den Rückgang der Arbeitnehmer, die zusätzliche Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nehmen, könne der Mindestlohn sein. Dies lasse sich aber nicht seriös beweisen, heißt es in einer Stellungnahme des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung. Bemerkenswert sei jedoch die Umwandlung von „Minijobs“ in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit der Einführung des Mindestlohns sei auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten gesunken. (epd, dpa)