Verurteilung nur wegen Diebstahl

Kölner Silvesternacht

KÖLN afp | Die Kölner Staatsanwaltschaft ist im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, einem angeblichen Täter aus der Kölner Silvesternacht vor Gericht eine sexuelle Nötigung nachzuweisen. Das Kölner Amtsgericht verurteilte am Freitag zwar einen 26-jährigen Angeklagten zu sechs Monaten Haft auf Bewährung – aber nicht wegen eines sexuellen Übergriffs, sondern wegen eines Diebstahlsdelikts und wegen Hehlerei.

In der Verhandlung erkannte die belästigte Frau als Zeugin den Angeklagten nicht als Täter bei den Ausschreitungen wieder. Verurteilt wurde der Mann nun wegen eines versuchten Diebstahls aus einem Auto im vergangenen Dezember, den er gemeinsam mit seinem ebenfalls angeklagten Bruder in der Nähe von Köln begangen haben soll. Diese Straftat hatten der 26-Jährige und sein 23 Jahre alter Bruder vor Gericht nun auch zugegeben.

Die Staatsanwaltschaft konn­te den Brüdern ebenfalls nicht nachweisen, bei den Ausschreitungen in der Silvesternacht in Köln zwei Frauen jeweils das Handy gestohlen zu haben. Vielmehr gab das Brüderpaar vor Gericht über seine Anwälte an, die fraglichen Handys von Dritten gekauft zu haben. Das Amtsgericht wertete dies als Hehlerei.

Wegen dieser Straftat und des versuchten Autoaufbruchs erhielt auch der 23-jährige Bruder des Hauptangeklagten sechs Monate Haft auf Bewährung. In ihrem Plädoyer räumte auch die Vertreterin der Anklage ein, dass der Beweis einer sexuellen Nötigung in der Hauptverhandlung nicht habe geführt werden können.

Nach der Silvestergewalt hatte das Kölner Amtsgericht bereits mehrere Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt. Wegen einer Sexualstraftat wurde in den bisherigen Prozessen aber niemand verurteilt. Derzeit liegen dem Kölner Gericht einem Justizsprecher zufolge auch noch keine weiteren Anklagen wegen der massenhaften sexuellen Übergriffe an Silvester vor.