Ayla darf bleiben – vorerst wenigstens

Asyl Die von Abschiebung bedrohte Familie Khankishiyev nun Fall für Härtefallkommission

Ayla und ihre Eltern und Geschwister bleiben vorerst in Berlin. Denn mit dem Fall der von Abschiebung bedrohten Familie befasst sich nun die Härtefallkommission. Bis die entschieden hat, ob sie den Fall der Familie mit der Bitte um die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an Innensenator Frank Henkel (CDU) weiterleitet, dürfen die Khankishiyevs nicht abgeschoben werden.

Eigentlich sollte die Familie nach 16 Jahren Duldung am 24. März Deutschland verlassen und in ihre Heimat Aserbaidschan zurückkehren.

Die Juristin Monika Hermann vertritt den Flüchtlingsrat in der Härtefallkommission und hat den Fall der aserbaidschanischen Familie in das Gremium eingebracht. Sie äußert sich im Gespräch mit der taz optimistisch: „Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Mitglieder dem Antrag zustimmen wird.“

Der lange Aufenthalt der Familie in Deutschland und die Tatsache, dass Tochter Ayla hier geboren wurde, in Neukölln zur Schule geht und sehr gut Deutsch spricht, sind Hermann zufolge Argumente für ein Bleiberecht. Außerdem habe sich die Lage in Berg-Karabach, der Heimatregion der Khankishiyevs, derzeit wieder verschlechtert.

Täuschung bei Identität

Allerdings habe der Familienvater die Behörden mehrere Jahre über seine und die Identität seiner Familie getäuscht. Daher konnten die Khankishiyevs bislang auch kein Bleiberecht, sondern nur eine Duldung bekommen, erklärt Hermann. „Der Worst Case wäre, dass die Familie getrennt würde“, sagt sie. Der Vater müsste dann zurück nach Aserbaidschan, die Mutter könnte mit den Kindern in Berlin bleiben.

Die Härtefallkommission tagt ein Mal im Monat. Einen Termin für Beschäftigung mit dem Fall Khankishiyev gibt es Hermann zufolge noch nicht. Bis die Kommission dann einen Beschluss gefasst hat, könnten wiederum bis zu acht Monate vergehen.

Henkel entscheidet

Das letzte Wort in der Entscheidung über den Härtefallantrag hat Innensenator Frank Henkel (CDU) – und er ist dabei nicht an den Beschluss der Kommission gebunden. Im Oktober 2014 hatte er bereits einen Antrag der Familie Khankishiyev ablehnt, obwohl die Mitglieder der Kommission sich für eine Aufenthaltserlaubnis aussprachen.

SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte der Neuköllner Sonnen-Grundschule hatten am 14. März gegen die Abschiebung ihrer Mitschülerin Ayla protestiert.

Auch die Schule will Ayla vor der Abschiebung schützen und hat sich deshalb an den Petitions­ausschuss des Abgeordnetenhauses gewandt. Die Petition sei Mitte März beim Ausschuss eingegangen und werde nun an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergeleitet, wie Carol Bosenius, Sekretariatsleiter des Petitionsausschusses, der taz mitteilte. Vor Mai rechne er nicht mit einer Stellungnahme der Innenverwaltung. Erst dann werde sich der Ausschuss inhaltlich mit der Petition befassen, sich positionieren und eine Empfehlung abgeben. „Wir können jetzt nur die Daumen drücken“, sagte Schulleiterin Pocko Moukoury. Fabienne von der Eltz