NS-Kunst soll weg

Beschwerde Die Klosterkammer Hannover ruftden BGH an, um Erich Klahns Werk loszuwerden

Die Hannoversche Klosterkammer zieht vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, um den Nachlass des NS-nahen Künstlers Erich Klahn loszuwerden, ein Geschenk von 1999. Das Oberlandesgericht Celle hatte die Kündigung des Schenkungsvertrages durch die Klosterkammer in zweiter Instanz aufgehoben und keine Revision zugelassen. Demnach müsste die Kammer den Nachlass behalten und weiterhin pflegen.

Klosterkammerchef Andreas Hesse hatte die Trägerschaft für die Klahn-Stiftung 2014 gekündigt: Stiftungszweck sei nicht die Aufarbeitung eines privaten, problematischen Künstlernachlasses. Auch habe dessen Pflege bereits eine sechsstellige Summe verschlungen.

Dagegen hatten Klahns Erben geklagt: Dies sei kein Treuhandvertrag, sondern eine Schenkung unter Auflage. Und die politische Haltung des Malers und Altarbildhauers Klahn, der Bilder mit NS-Runen verzierte und die völkische „Niederdeutsche Bewegung“ förderte, sei lange bekannt.

Die Klosterkammer hat jetzt beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Käme sie damit durch, würde erstmals außerhalb Niedersachsens verhandelt. Das könnte bedeutsam sein: Urheber des Stiftungsvertrags war Ex-Klosterkammerpräsident Axel Freiherr von Campenhausen, einst Staatssekretär von Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht. Dessen Schwägerin – Klahn-Tochter Liese – und Klahn-Stiefsohn Johann Christian Bosse gehört der Nachlass. PS