Attac zieht zum Endgegner

SPENDEN Es ist ein symbolischer und seit Jahren währender Streit. Nun zieht Attac vor Gericht – und klagt gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit

Bildungsarbeit vor dem Bundestag. Hier: Sportstunde im Freien Foto: Hannibal Hanschke/reuters

Von Martin Kaul

BERLIN taz | Im Streit über den Entzug der Gemeinnützigkeit hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac Klage eingereicht. Vor dem Hessischen Finanzgericht soll geklärt werden, ob Attac als gemeinnützig anzuerkennen ist oder nicht. Seit 2014 streitet der Verein darüber mit dem Frankfurter Finanzamt, das ihm die Gemeinnützigkeit aberkannt hatte. So können SpenderInnen ihre Zuwendungen nicht mehr steuerlich geltend machen. Das Verfahren hat Symbolkraft, weil die Frage nach der Gemeinnützigkeit auch andere Nichtregierungsorganisationen betrifft. Im Prozess könnte geklärt werden, ob politisches Engagement als gemeinnützig anzuerkennen ist.

Hintergrund ist ein inhaltlicher Streit über die Abgabenordnung des Bundesfinanzministeriums. Darin ist geregelt, welche Zwecke als gemeinnützig anerkannt werden. Explizit nicht förderwürdig sind demnach Vereine, die sich allgemeinpolitisch betätigen. Nichtregierungsorganisationen kritisieren seit Jahren, dass parteinahe Stiftungen gefördert werden, gesellschaftspolitisches Engagement dagegen oft nicht.

Das Finanzamt Frankfurt erkennt zwar an, dass Teile der Attac-Arbeit durchaus gemeinnützige Zwecke erfüllen, argumentiert jedoch, Attac verfolge etwa mit dem Kampf für die Finanztransaktionssteuer oder für eine Vermögensabgabe auch eine politische Agenda, die eine Gemeinnützigkeit nicht zulasse.

Politisch heikel könnte es für die hessische Landesregierung werden, die offenbar in die Entscheidung eingebunden ist. Das Finanzministerium des bankenfreundlichen Bundeslandes hatte im Juli 2015 einen Referatsleiter zu einem Gespräch zwischen Finanzamt und Attac entsandt. Attac ist einer der schärfsten Kritiker lascher Bankenregulierung und war in die umstrittenen Blockupy-Proteste gegen die Europäische Zentralbank eingebunden. Welche Rolle die Landesregierung in der Entscheidung spielt, konnte ein Ministeriumssprecher bis Redaktionsschluss nicht erklären.

„Empörungsindus­trie nicht auf Kosten der Steuerzahler“

Joachim Pfeiffer, CDU

Attac verweist in dem Konflikt um die Gemeinnützigkeit darauf, dass der Kern der Arbeit die politische Bildungsarbeit ist. So würde bei den basisdemokratischen Ortsgruppentreffen, Schulungen und Workshops Bildungs- und Demokratiearbeit geleistet. In einem Schreiben an das Finanzamt aus dem Jahr 2014 heißt es, die politischen „Anknüpfungspunkte bedeuten nicht, dass die Tagespolitik im Mittelpunkt der Aktivitäten von Attac steht“. Die Erörterung steht unter der Überschrift „Keine Verfolgung politischer Zwecke“. Attac unpolitisch? Gewagte Behauptung.

Das Netzwerk steckt im Dilemma. Einerseits fordert es, die enge Auslegung der Abgabenordnung auszuweiten. Andererseits muss es juristisch den geltenden Anforderungen genügen. Inzwischen kämpfen Dutzende Nichtregierungsorganisationen an der Seite Attacs für eine Neufassung der Abgabenordnung. Allerdings sehen selbst Attac-nahe Politiker wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding kaum Perspektiven. Dagegen ist die CDU im Bundestag deutlich. Deren wirtschaftspolitischer Sprecher Joachim Pfeiffer sagte am Mittwoch: „Die Empörungsindustrie aus linken Lobbygruppen und Kampagnenunternehmen kann sich gerne am politischen Diskurs beteiligen, aber bitte nicht auf Kosten der Steuerzahler.“