Gremium soll’s richten

OPFER-SCHUTZ

Der Täter ist durch die Maschen gefallen – und seine beiden Opfer sind es gleich mit: Ein 30-jähriger psychisch Kranker soll am 5. und 31. Januar in Kiel eine Fünf- und eine Siebenjährige sexuell missbraucht haben. Zumindest der zweite Übergriff wäre wohl zu verhindern gewesen: Die Mutter des Beschuldigten hatte immer wieder bei Gesundheitsamt und Polizei angerufen, weil der Sohn seine Medizin abgesetzt habe und „gefährlich“ sei. Die Polizei fasste den Mann nach der ersten Tat,ließ ihn aber wieder laufen: Das Opfer machte unklare Angaben.

Das Gesundheitsamt wiederum, wo der Verdächtige seit Jahren aktenkundig war, lud ihn mehrfach schriftlich vor, aber er kam nicht. Nach der zweiten Tat dann konnte ihn die Polizei so leicht verhaften, dass es der 30-Jährige aus Sicht eines Psychologen darauf angelegt haben könnte.

Zumindest das zweite Mädchen hat psychische und physische Verletzungen davongetragen, und wer im einzelnen bei Gesundheitsamt oder Polizei versagt hat, ist noch zu klären. Ebenso, warum die Staatsanwaltschaft nach dem ersten Vorfall keinen Haftgrund erkennen mochte: Für sexuelle Missbrauchsfälle gibt es sehr wohl den der Wiederholungsgefahr. Immerhin hat Kiels Sozialdezernent Gerwin Stöcken Versäumnisse eingeräumt. Allerdings, so seine Sprecherin, habe der 30-Jährige zwar als aggressiv und suizidgefährdet gegolten, nicht aber als pädosexuell. „Trotzdem hätte man nach dem ersten Fall handeln müssen.“

Damit das künftig besser funktioniert, haben Polizei, Gesundheitsamt und Staatsanwaltschaft am Mittwoch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Die, heißt es, soll sich in den kommenden Tagen erstmals und dann zunächst in kurzen Abständen treffen. Geplant ist, dass Sachbearbeiter des Gesundheitsamtes das Gremium einschalten können. Es soll aber auch regeln, wie bei Unklarheiten „multiperspektivisch“ zu kooperieren ist. PS