Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen: Er war dabei, er hat es gewusst

Der Umfang der Anklage gegen früheren Auschwitz-SS-Wachmann Hanning geht weit über bisherige Prozesse in Deutschland hinaus.

Älterer Herr mit gesenktem Haupt in einem Gerichtssaal.

Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning zeigte während der Verhandlung keinerlei Regung. Foto: reuters

DETMOLD taz | Der Angeklagte schweigt. Selbst Angaben zu seiner Person kommen Reinhold Hanning am Donnerstag nicht über die Lippen. Der 94-Jährige ist vor dem Detmolder Landgericht der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen angeklagt. Von Januar 1943 bis zum Juni 1944 war er als SS-Wachmann im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig.

Mehr als 71 Jahre ist das her. Auf dem Weg zu seinem Platz zwischen seinen beiden Verteidigern Andreas Scharmer und Johannes Salmen geht Hanning am ersten Prozesstag vorsichtigen Schritts und gebeugten Hauptes. Seinen Kopf hebt er auch während der knapp zweistündigen Verhandlung nicht.

Fast scheint es, als interessiere sich der alte Mann nicht dafür, was sich um ihn im voll besetzten Saal abspielt. Hanning werde „derzeit“ keine Aussage zur Sache machen, erklärt einer seiner Anwälte, die beileibe keine rechtsradikalen Szene-Juristen sind.

Das Detmolder Gericht hat die Verhandlung wegen des besonderen öffentlichen Interesses in die Räume der Industrie- und Handelskammer am Rande der Stadt verlegt. So können gut 200 Zuhörer das Verfahren in dem großen, von zwei Fensterfronten geprägten Saal verfolgen.

Wachmänner waren am Morden beteiligt

Hanning lässt auch keine Regung erkennen, als der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Brendel die Anklage verliest. Der Dortmunder Jurist geht auf den Gesamtkomplex des Lagers Auschwitz ein: Nicht nur seien dort die Menschen nach ihrer Selektion durch das Giftgas Zyklon B in grausamer Weise ermordet worden.

Laut Anklage waren an all diesen Mordaktionen die Wachmänner der SS-Totenkopfverbände Auschwitz beteiligt.

Brendel verweist auch auf die „Vernichtung durch die Lebensverhältnisse“ für diejenigen Juden, die nicht sofort ins Gas geschickt wurden, sondern als Arbeitssklaven in Auschwitz dienen mussten: keine ausreichende Kleidung; unzumutbare hygienische Bedingungen und ärztliche Betreuung; der ständige Hunger, der bei vielen Menschen zum Tod führte; und schließlich die Massenhinrichtungen von Häftlingen durch Erschießungen an der „schwarzen Wand“.

Aus der während Hannings Dienstzeit erfolgten „Ungarn-Aktion“, bei der die ungarischen Juden fast ohne Ausnahme nach Auschwitz deportiert wurden, ergibt sich die in der Anklage genannte Zahl von 170.000 Morden.

Diese Anklage geht in ihrem Umfang weit über das hinaus, was bisher zu Auschwitz in deutschen Gerichtssälen verhandelt worden ist: An all diesen Mordaktionen seien die Wachmänner der SS-Totenkopfverbände Auschwitz beteiligt gewesen. Hanning habe gewusst, was sich in dem Lager abgespielt habe.

Überlebender verlor 35 Familienangehörige im Holocaust

Die Strategie der Verteidigung wird zunächst nur in Umrissen deutlich. So rügen Salmen und Scharmer zwar die kurzfristige Umbesetzung der Kammer infolge der Erkrankung eines Richters. Sie verzichten aber auf entsprechende Rechtsmittel, um dem Eindruck einer Verfahrensverschleppung zu entgehen.

Zugleich erklären sie, eine Vernehmung Hannings durch die Staatsanwaltschaft in seinem Privathaus, bei dem der seinen Einsatz in Auschwitz zugegeben hatte, könne nicht als legal betrachtet werden. Begründung: Der Angeklagte habe die Belehrung über seine Rechte nicht verstanden. Ob das allerdings dazu führt, dass die Verteidigung Hannings Anwesenheit in Auschwitz in Abrede stellen will, bleibt am ersten Verhandlungstag unklar.

Richterin Anke Gudda, flankiert von zwei weiteren Berufsrichterinnen, führt die Verhandlung freundlich, aber bestimmt. Als Ersten bittet sie den 94-jährigen Leon Schwarzbaum in den Zeugenstand.

„Wir stehen beide bald vor dem höchsten Richter“

Der Auschwitz-Überlebende und Nebenkläger berichtet aufgewühlt, wie er in das Lager verschleppt wurde, dort die Selektion zwischen „Arbeitsfähigen“ und „Arbeitsunfähigen“ überstand und danach als Arbeitssklave in Auschwitz dahinvegetieren musste.

Er beschreibt unter anderem, wie ein SS-Offizier einem Wachmann den Befehl erteilte, ein etwa 17-jähriges Mädchen mit roten Haaren zu erschießen – ohne dass es dazu irgendeinen besonderen Grund gegeben hätte. Als der Wachmann zögerte, habe der Offizier ihr selbst in den Kopf geschossen.

Schwarzbaum, der im Holocaust 35 Familienangehörige verlor, richtet zum Schluss seiner Aussage einen dramatischen Appell an den ebenso alten Angeklagten. „Herr Hanning, wir stehen beide bald vor dem höchsten Richter“, sagt er. Deshalb solle er endlich die Gelegenheit nutzen und vor dem Gericht über seine Taten sprechen. Der ehemalige SS-Unterscharführer Reinhold Hanning, in seinem zweiten Leben Chef eines Molkereifachhandels im westfälischen Lage, jetzt verwitweter Rentner, zeigt keinerlei Reaktion.

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