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MdL Karlheinz Busen (FDP) verneint Beleidigung Foto: privat

Rassistische Taxifahrt?

Mit Fäusten und einer rassistischen Beleidigung soll der nordrhein-westfälische FDP-Landtagsabgeordnete Karlheinz Busen eine nächtliche Taxifahrt beendet haben. Dem 64-Jährigen aus Gronau im Münsterland wird vorgeworfen, einen türkischstämmigen Taxifahrer als „Scheiß Moslem“ beschimpft und geschlagen zu haben. Busen bestreitet das.

Die Anschuldigungen werfen einen Schatten auf den Politiker, den man im Münsterland auch anders kennt: im schwarzen Cordjackett vor stattlichem Anwesen. Strahlend und bei Sonnenschein posierte der FDP-Direktkandidat so für die Westfälischen Nachrichten, als er 2012 in den NRW-Landtag einzog. Sein imposantes Backsteinhaus kommt nicht von ungefähr: Der Liberale ist Bauunternehmer und leitet – unterstützt von seinen drei Söhnen – ein Ingenieurbüro mit acht Mitarbeitern.

Dementsprechend interessiert man sich nun nicht nur in Gronau dafür, was genau am Samstag um 1.30 Uhr passiert ist. Politiker und Taxifahrer beschuldigen sich gegenseitig. Laut Busen soll der Fahrer ihn nach der Beleidigung aufgefordert haben auszusteigen. Daraufhin habe dieser ihn „mit der Faust ins Gesicht geschlagen“, wie die Neue Westfälische aus der Strafanzeige des Taxifahrers zitiert. „Zu seiner Verteidigung“ habe dieser dem Politiker wiederum einen Fausthieb auf die Nase verpasst. Der weist gegenüber der taz die Vorwürfe „strikt von sich“ und beruft sich auf Zeugen.

Nach langjähriger CDU-Mitgliedschaft hatte Busen seit 1997 in der FDP Karriere gemacht: Der Vorsitzende des Bezirksverbandes Münsterland war bis 2014 stellvertretender Landrat und 15 Jahre im Kreistag. Im Landtag ist er FDP-Sprecher für Jagd, Land- und Forstwirtschaft und unter anderem als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss „Europa und Eine Welt“.

Vor diesem Hintergrund wäre der mutmaßliche Ausruf „Scheiß Moslem“ besonders brisant. Zusammen mit dem Faustschlag könnte er Busens Immunität kosten. Bevor das Ermittlungsverfahren beginnen kann, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sein Schutz vor Strafverfolgung als Abgeordneter aufgehoben wird. Davon ist auszugehen. Astrid Ehrenhauser