Schnüffeln am Flughafen ist verboten

GROSSBRITANNIEN Hintersinniges Urteil im Fall des 2013 festgenommenen Snowden-Kuriers Miranda

DUBLIN taz | Die britische Festnahme von David Miranda war legal – das zugrundeliegende Gesetz verstößt jedoch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat am Dienstag ein Berufungsgericht in London entschieden. Miranda, der Partner des früheren Guardian-Journalisten Glen Greenwald, ein Vertrauter des US-Whistleblowers Edward Snowden, war 2013 auf dem Weg von Berlin nach Rio de Janeiro bei der Zwischenlandung in Heathrow festgenommen worden; er hatte verschlüsseltes Material bei sich. Die Festnahme hatte damals für Empörung gesorgt.

Mirandas Anwalt Matthew Ryder sagte: „Was immer man von Snowden halten mag, er lieferte Infomationen von großer öffentlicher Wichtigkeit. Wir reden hier von einem Journalismus von ungewöhnlich hoher Qualität.“ Die drei Lordrichter Dyson, Richards und Floyd sahen das ähnlich. Sie urteilten, dass der gegen Miranda angewandte Anhang 7 des britischen Antiterrorismusgesetzes von 2000 fehlerhaft sei.

Dieser Anhang gestattet es den Sicherheitskräften, Reisende zu vernehmen, um herauszufinden, ob sie möglicherweise Terroristen seien. Die Festgenommenen haben dabei kein Recht auf juristischen Beistand und dürfen nicht die Aussage verweigern. Sie können bis zu 9 Stunden festgehalten werden.

Bei Journalisten verstoße das gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, sagten die Richter. „Wenn Journalisten keine Diskretion erwarten können, entscheiden sie sich womöglich dagegen, Informationen von öffentlichem Interesse zu liefern“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Das Berufungsgericht weist die von Regierungsanwälten vorgelegte breite Definition von Terrorismus zurück. Die korrekte Definition von Terrorismus, so hat das Berufungsgericht entschieden, muss die Absicht beinhalten, die öffentliche Sicherheit zu gefährden.“

Dennoch befanden die Richter, dass die Festnahme von Miranda rechtmäßig war: Die Polizei handelte innerhalb des existierenden Gesetzes. Die Regierung muss dieses nun aber ändern. Das Recht der Polizei, Menschen auf Flughäfen und in Häfen zu vernehmen, sei nicht genügend geregelt, um Willkür zu vermeiden. „Die offensichtlichste Möglichkeit wäre eine richterliche oder unabhängige und unparteiische Kontrolle, um die Vertraulichkeit von Dokumenten zu garantieren“, so die Richter. Ralf Sotscheck