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"scharia-polizei"
: Gericht kann nichts Strafbares erkennen

WUPPERTAL | Der Auftritt von Islamisten als „Scharia-Polizei“ in Wuppertal ist nach Ansicht des dortigen Landgerichts nicht strafbar gewesen. Ein Verstoß gegen das Uniformverbot liege nicht vor, befand das Gericht und lehnte die Eröffnung eines Strafprozesses ab. Von den grell orangen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah-Police“ sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen. Nur gegen Islamist Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, weil er die Demo nicht angemeldet habe. (dpa)