heute in Bremen
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"Angst vor Kündigungen"

Fragestunde Die Arbeitnehmerkammer klärt über weit verbreitete Rechtsirrtümer auf

Philipp Flunkert

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38,ist Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer.

taz: Herr Flunkert, welches sind weit verbreitete Irrtümer beim Thema Kündigungen?

Philipp Flunkert: Viele ArbeitnehmerInnen denken, dass während einer Krankheit keine Kündigung möglich ist oder dass ein Kündigungsschutz direkt nach Ende der Probezeit besteht.

Das ist nicht so?

Nein, es kommt allein darauf an, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist

Und wie ist es bei der Probezeit?

Kündigungsschutz und Probezeit werden häufig vermischt. Nach der Probezeit verlängert sich nur die Kündigungsfrist von 14 Tage auf meist vier Wochen. Der Kündigungsschutz hängt nicht allein von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, sondern zusätzlich von der Größe des Betriebes.

Was empfehlen Sie bei einer Kündigung?

Innerhalb von drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ansonsten ist die Kündigung, so absurd sie auch sein mag, wirksam. Selbst wenn jemand wegen der Wahl der Kleidung gefeuert wurde.

Was passiert, wenn man sich nicht wehrt?

Am schlimmsten ist natürlich der Verlust des Arbeitsplatzes. Oder es entstehen „nur“ finanzielle Nachteile, wie etwa Urlaub, der nicht ausgezahlt wird. Oft werden auch schlechte Arbeitsbedingungen hingenommen, aus Angst vor Kündigungen. Besonders Menschen, die in Teilzeit oder Minijobs arbeiten, sind sich ihrer Rechte oft nicht bewusst.

Gelten für diese andere Regelungen?

Nein, es ist ein Irrglaube, dass ArbeitnehmerInnen in Teilzeit und Minijob nur eingeschränkte Arbeitsrechte haben. Das Recht auf Kündigungsschutz oder auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt aber genauso wie in Vollzeit. ArbeitgeberInnen nutzen diese Unwissenheit häufig aus.

Interview: Jannik Sohn

18 Uhr, Arbeitnehmerkammer Nord, Lindenstraße 8