Lufthansa reagiert kühl auf jüngste Ufo-Forderungen

Arbeitskampf Kaum noch Chancen auf Abwenden des angekündigten Streiks der Flugbegleiter

Welche Flüge am Boden bleiben, verrät Ufo erst kurz vorher

FRANKFURT/MAIN rtr | Im Tarifstreit der Flugbegleitergewerkschaft Ufo mit der Lufthansa sinken die Chancen, den 7-Tage-Arbeitskampf noch abzuwenden. Der von Ufo übermittelte Forderungskatalog werde noch geprüft und es sei für eine endgültige Bewertung zu früh, sagte ein Lufthansa-Sprecher: „Im Kern ist ersichtlich, dass auf Basis der Forderungen die Kosten für die Alters- und Übergangsversorgung über dem heutigen Niveau liegen würden.“ Der Konzern unternehme große Anstrengungen, um die Ausgaben zu senken.

Ufo gibt der größten europäischen Fluglinie bis Donnerstagnachmittag Zeit, um auf die Forderungen zu reagieren. Falls die Lufthansa nicht einlenkt, sollen die Flugbegleiter von Freitag an für eine Woche streiken. Welche Flüge am Boden bleiben, will die Gewerkschaft erst kurz vorher verraten. Im Hintergrund köchelt bei dem Tarifclinch ein Konflikt um den Ausbau der früheren Lufthansa-Regionalflugline Eurowings zur Billigairline.

Die Tarifverhandlungen zwischen Ufo und Lufthansa ziehen sich seit zwei Jahren hin. Die Arbeitnehmerorganisation kämpft in erster Linie gegen geplante Einschnitte für die 19.000 Lufthansa-Flugbegleiter bei der sogenannten Übergangsversorgung. Diese be­triebs­interne Frührente wird gezahlt, damit Stewards und Stewardessen wegen der körperlichen Belastungen in dem Job schon vor dem offiziellen Rentenbeginn mit 65 Jahren in Ruhestand gehen können. Es sei heute eine Gefahr, dass Kabinenangestellte nach 30 Jahren Vollzeitarbeit nicht mal einen vierstelligen Rentenbetrag im Monat ausgezahlt bekommen, hatte Ufo-Chef Nicoley Baublies gesagt.

Die Lufthansa stellt das in Abrede und betont, dass das Rentenniveau ihrer Flugbegleiter zu den höchsten der Branche gehört. Mitte Oktober habe die Lufthansa in den Tarifverhandlungen zudem angeboten, den Kabinenangestellten, die bis zum Alter von 65 Jahren arbeiten wollen und die Übergangsversorgung deshalb nicht in Anspruch nehmen, den Betrag auszuzahlen, sagte ein Sprecher.