Speisen oder qualmen

RAUCHERGESETZ Bürgerschaft beschließt neue Regeln

„Wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden“, lautet die Maxime des Nichtraucherschutzgesetzes, das CDU und GAL erarbeitet haben. Danach soll ab 1. Januar 2010 in der Hamburger Gastronomie das Rauchen nur noch in Kneipen bis zu 75 Quadratmetern erlaubt sein, in denen keine Speisen angeboten werden und zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

Ist die Kneipe größer, gilt das Rauchverbot – sofern nicht ein Nebenzimmer für Raucher angeboten wird. Dann aber wiederum darf in der gesamten Gaststätte nicht gegessen werden. Überall sonst – also auch in der Vereinsgastronomie, in Raucherclubs und Festzelten – soll das Rauchen generell verboten werden.

SPD und Linke in der Bürgerschaft wollen dem Gesetz zwar nicht zustimmen, ihm aber auch keine Hindernisse in den Weg legen. In der Linksfraktion halten „Einige es für zu lasch, andere für zu hart“, sagt Sprecher Martin Bialluch. Linke wie SPD wollen die für Gesetze erforderliche zweite Lesung nicht durch ihren Widerspruch verhindern.

Würde die Bürgerschaft auf ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr nämlich überhaupt kein Gesetz beschließen, dürfte mit Beginn des Silvesterfeuerwerks wieder überall gequalmt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Raucherregelung gekippt und von den Bundesländern bis zum 1. Januar 2010 Neuregelungen verlangt.

Die Grünen hatten lange auf ein völliges Rauchverbot bestanden, wie Fraktionschef Jens Kerstan einräumt: „Gewünscht hätten wir uns das.“ Die Union hatte aber auf Ausnahmeregelungen bestanden. Die Kompromisslösung hält CDU-Gesundheitspolitiker Harald Krüger „für so ausgewogen, dass sie den verschiedenen Interessenlagen“ gerecht werde. SMV