KINDERBETREUUNG
: Kita, Tagesmutter oder Schadenersatz

BERLIN | Die Kommunen rüsten sich für Klagen von Eltern, deren Kinder ab August 2013 trotz Rechtsanspruchs keinen Krippenplatz bekommen. „Nicht jede Klage wird Aussicht auf Erfolg haben“, sagte Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages, gestern. Laut zweier Gutachten der Kommunen müssen Eltern zum Beispiel Tagesmütter als Alternative zum Kitaplatz akzeptieren. Außerdem müssten Familien ihren Bedarf mindestens drei Monate im Voraus anmelden.

Von Bund und Ländern fordern die Kommunen, sich an Schadenersatzleistungen zu beteiligen. „Sie sind Urheber des Rechtsanspruchs und tragen eine politische Mitverantwortung“, sagte Articus.

Um kurzfristig mehr Betreuungsplätze zu schaffen, wollen die Kommunen bis zum Sommer Übergangslösungen ermöglichen. So sei es denkbar, Halbtagsstellen von Erzieherinnen aufzustocken und Tagesstätten in Containern unterzubringen.

Ab dem 1. August gilt der Betreuungsanspruch für unter Dreijährige. Derzeit fehlen nach verschiedenen Angaben 150.000 bis 220.00 Plätze. (tos)