Kommentar Administrativhaft in Israel: Sich in die Freiheit hungern

Die Administrativhaft ist sowieso umstritten. Ihre langfristige Anwendung wie im Fall Mohammed Allaan muss unbedingt gestoppt werden.

Menschen halten Zettel, auf denen die Freilassungs Allaans gefordert wird

Ein Protest in Hebron gegen die Administrativhaft. Foto: dpa

Der Hungerstreik des Palästinensers Mohammed Allaan muss in Verbindung mit der in Israel viel zu verbreiteten Praxis der Administrativhaft gesehen werden. Allaan stellt den Staat vor die Wahl: Entweder er wird sofort aus der Haft entlassen, oder es wird ein Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet.

Mohammed Allaans Forderung ist berechtigt. Kein anderes Ziel verfolgten die palästinensischen Häftlinge, die vor Allaan in einen dauerhaften Hungerstreik traten. Nur Administrativhäftlinge unternehmen den Versuch, sich in die Freiheit zu hungern. Alle anderen verweigern die Nahrungsaufnahme immer nur temporär und meist aus Solidarität oder um ihre Haftbedingungen zu verbessern.

Der unbequeme Häftling macht den Politikern in Jerusalem einen Strich durch die Rechnung, die auf einen entspannten Sommer hofften. Das Dilemma, mit dem Allaan die israelischen Behörden konfrontiert, ist kein leichtes. Soll man einen Menschen vor dem Tod bewahren oder seinen Willen respektieren? Doch Allaan will ja nicht sterben, sondern sein Recht erzwingen. Gibt man ihm nach, werden andere kommen, um es ihm nachzutun. Dabei wäre es so einfach, das Problem grundsätzlich vom Tisch zu schaffen.

Die Administrativhaft gilt offiziell als Sicherheitsmaßnahme gegen „tickende Zeitbomben“, also Palästinenser und neuerdings auch jüdische Israelis, von denen eine akute Terrorbedrohung ausgeht. Selbst Befürworter dieser umstrittenen Methode, plädieren dafür, die Administrativhaft nur in Extremfällen und nur kurzfristig anzuwenden.

In Israel sitzen über 400 Menschen ohne Urteil, ohne Verfahren, ja sogar ohne eine offizielle Begründung hinter Gittern – einige von ihnen seit Jahren. Wenn die Behörden Beweise gegen Mohammed Allaan haben, gibt es keinen Grund, ihn nicht vor Gericht zu stellen. Sollte es jedoch keine klaren Indizien gegen ihn geben, gehört er noch heute auf freien Fuß.

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1961 in Berlin geboren und seit 2021 Co-Leiterin der Meinungsredaktion. Von 1999 bis 2019 taz-Nahostkorrespondentin in Israel und Palästina.

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