Reaktor bleibt vom Fluglärm verschont

GERICHTSURTEIL BER-Flugrouten dürfen nicht über den Helmholtz-Forschungsreaktor am Wannsee führen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die geplante Wannsee-Flugroute des neuen Flughafens BER gekippt. Am späten Mittwochabend erging das Urteil gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Die Route für Flüge nach Westen sollte nur drei Kilometer entfernt vom Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums am Wannsee verlaufen. Das Gericht monierte, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung habe nicht ermittelt, wie hoch das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf den Reaktor sei. Das hätte laut dem Urteil allerdings geschehen müssen, um dieses Risiko bei der Abwägung über den besten Verlauf der Flugroute berücksichtigen zu können.

Das Bundesamt hat nun drei Möglichkeiten. Es kann das Risiko jetzt berechnen und die Flugroute dann trotzdem so nah am Reaktor vorbeiführen, wenn es zu dem Ergebnis kommt, dass ein Absturz extrem unwahrscheinlich ist. In vergleichbaren Fällen urteilten Gerichte, eine Unglückswahrscheinlichkeit von einmal in einer Million Jahren müsse hingenommen werden. Das Bundesamt kann zweitens auch eine andere Strecke für die Flugroute wählen.

Die dritte Alternative deutete der Direktor des Bundesamtes an. „Es geht um grundsätzliche Fragen, bei denen sich eine höchstrichterliche Klärung lohnt“, sagte Nikolaus Herrmann am Donnerstag. Die Behörde würde dann also vor dem Bundesverwaltungsgericht für ihr Recht streiten, die Reaktor-Route festzulegen, ohne sich mit dem genauen Risiko überhaupt beschäftigen zu müssen.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, der Flughafenbetrieb sei durch den Rechtsstreit nicht gefährdet. Und „wenn sich nach dem jetzigen Urteil Verbesserungen im Interesse der Menschen erreichen lassen, dann ist das positiv“.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte: „Wir haben den Überflug des Helmholtz-Reaktors immer vehement abgelehnt. Für den Berliner Senat und den Bundesverkehrsminister ist das Urteil die nächste schallende Ohrfeige.“

Nach Ansicht der Bürgerinitiative „Neue Aktion“ beweist das Gerichtsurteil, dass der Flughafenstandort der Auslöser aller Risiken ist. Daher müsse nun die Neuplanung für einen anderen Standort und eine anderweitige Nutzung des weitgehend fertiggestellten Flughafengebäudes erfolgen. SEBASTIAN HEISER