Friesenhof-Skandal weitet sich aus: Ministerin schaltet Staatsanwalt ein

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Alheit (SPD) stellt Strafanzeige gegen eigene Mitarbeiter wegen Verdacht auf Aktenmanipulation.

Gibt die Akten ihres Ministeriums an die Staatsanwaltschaft weiter: Sozialministerin Kristin Alheit. Foto: dpa

HAMBURG taz | Der Fall Friesenhof entwickelt sich zum Politikkrimi. Am Mittwoch Abend schaltete Sozialministerin Kristin Alheit die Staatsanwaltschaft ein, um zu prüfen, ob „strafrechtlich relevante Vorgänge in Bezug auf die Aktenführung oder Handlungen im Zusammenhang mit dem Thema Friesenhof innerhalb des Ministeriums vorliegen.“

Anlass dieser Bitte seien Hinweise, die auf „Aktenmanipulation“ hindeuten könnten, teilte ihr Sprecher mit. Die Opposition reagierte verständnislos, FPD-Fraktionchef Wolfgang Kubicki sprach von einem „Akt der Verzweiflung“.

Schon wenige Stunden später am Donnerstag Mittag tagte der Sozialausschuss zu einer Ad hoc Sondersitzung im Landtag. Zentrales Thema: Ob es richtig ist, dass nun die Aktenvorlage zum Fall Friesenhof an das Parlament verzögert wird? Denn die Oppsition brennt darauf, zu überprüfen, ob es tatsächlich stimmt, dass Ministerin Alheit erst im Mai von den Vorwürfen gegen dieses mittlerweile geschlossenes Mädchenheim wusste.

Und eigentlich hatte Staatsrätin Anette Langner schon vorigen Donnerstag erklärt, die Vorlage sei fertig. Nur ein Teil des Mailverkehrs müsse noch überprüft werden. Die Abgeordneten erhalten einen Satz Kopien der Akten, in die nach Vorgaben des Datenschutzes geschwärzt sind.

Antworten nur nicht-öffentlich

Man sei gerade bei der Staatsanwaltschaft zum Gespräch gewesen, um die Anzeige zu konkretisieren und habe Unterlagen übergeben, berichtete Alheit. „Die Staatsanwaltschaft möchte sich eine Überblick verschaffen, was an Akten vorliegt oder nicht“, sagte Alheit. Das könne sehr schnell gegen, aber, „wir brauchen das Go der Staatsanwaltschaft“. Wenn es länger dauert, „kann ich es nicht ändern“. Die CDU-Abgeordnete Katja Ratje-Hoffmann reagierte empört. „Wir haben ein Recht auf Akteneinsicht“.

Es spreche nichts gegeben, dass die Abgeordneten jetzt den kopierten Satz der Akten erhalten. „Wir wollen sie ja nicht auf dem Markt verkaufen“, fügte eine andere Abgeordntete hinzu. Auch Piraten und FDP löcherten die Ministerin. Wollten von der Ministerin wissen, seit wann es den Manipulationsverdacht gibt, und gegen welche Rechtsnorm sich die Anzeige richtet. Alheit beharrte darauf, diese Fragen nur im Anschluss in nicht-öffentlicher Sitzung und auch nur in Teilen zu beantworten, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Ihr Parteilkollege Wolfgang Baasch sprang ihr bei. Es ist doch vorbildlich gelaufen und gut, wenn die Staatsanwaltschaft die Sache prüft. „Dann sind wir schlauer“. Die Staatsanwaltschaft mache ihren Job, „wir machen unseren“. Auch die Mitarbeiterin des Wissenschaftlichen Dientes sagte auch Nachfrage des Ausschußvorsitzenden, dass man der Staatsanwaltschaft jetzt die Prüfung zubilligen müsste, um durch die Aktenherausgabe die Ermittlungen nicht zu gefährten.

Laut Schleswig-Holsteinischer Verfassung hat das Parlament allerdings ein Recht auf unverzügliche Aktenherausgabe. Ausnahmen gibt es im dort nur, wenn dadurch „ gesetzliche Vorschriften oder Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen“, oder wenn die „Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung beeinträchtigt werden“, so heißt es im Artikel 29. All das scheint nicht der Fall.

Gelöschter Mail-Anhang

Die Sitzung wurde nach eine Stunde unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Die Aktenmanipulation soll nach taz-Information das Aktenvorlageersuchen selber betreffen. Möglicher Weise fand sich im Mailverkehr der Verdacht. Die Rede ist unter anderem von einem gelöschten Vermerk im Anhang einer Mail.

Die zuständige Kieler Staatsanwältin Birgit Hess bestätigte den Vorgang. Die Strafanzeige sei am Vorabend schriftlich angekündigt worden. Am Vormittag seien dann Mitarbeiter des Ministeriums „in Begleitung einiger Unterlagen“ bei der Staatsanwaltschaft erscheinen.

Die Anzeige richte sich gegen Unbekannt, und „gegen alle in Betracht kommenden Delikte“. Hess: „Der Sachverhalt wird im Hinblick auf mögliches strafrechtliches Fehlverhalten geprüft“. Und man werde nun den Akteninhalt daraufhin prüfen, ob eine Herausgabe die Ermittlungszwecke gefährdet. „Das geschiet sehr zeitnah, nicht in Wochen“. Gefragt, ob der Staatsanwaltschaft das gesamte Aktenvorlageersuchen vorliegt, antwortet Hess ausweichend. „Es handelt sich um einen sehr großen Akteninhalt“.

Die Opposition wittert hinter all dem nur ein Manöver. CDU-Oppositionsführer Daniel Günther forderte, Alheit müsse darlegen, „ob und wenn ja in welcher Weise es gelungen ist, die fehlenden Aktenteile zu rekonstruieren, damit überprüft werden kann, welche inhaltliche Relevanz die fehlenden Aktenteile hatten“. Es zeige sich einmal mehr, dass sie im Amt überfordert sei.

Im Interesse des Landes müsse das Personalproblem schnellstmöglich gelöst werden. FDP-Chef Kubicki ergänzte, dass eine Ministerin die Staatsanwaltschaft einschalte, um das Chaos in ihrem Ministerium zu beseitigen, sei „deutschlandweit einmalig“. Die Staatsanwaltschaft sei kein Reinigungsunternehmen, sondern eine Strafverfolgungsbehörde.

*Dieser Text wurde aktualisiert. In der ersten Version hieß es im zehnten Absatz, die Ministerin sei persönlich bei der Staatsanwaltschaft gewesen. Das war nicht richtig.

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