Steuerwettbewerb in Europa: Staaten sollen weiter konkurrieren

Die EU-Kommission will Schlupflöcher für Konzerne schließen. Europäische Mindesthöhen für Steuersätze sind aber nicht geplant.

Bargeld in einer Registrierkasse

Steuerwettbewerb. Am Ende fehlt was in der Kasse Foto: dpa

BRÜSSEL taz | | Die EU-Kommission will mehr gegen die Steuerflucht großer Konzerne tun, doch gleichzeitig besonders unternehmensfreundliche Staaten wie Luxemburg, die Niederlande oder Irland schonen. Dies geht aus dem Entwurf für einen Aktionsplan vor, den die Kommission an diesem Mittwoch vorstellen will und der der taz vorliegt.

Mit dem Plan will Brüssel auf die LuxLeaks-Affäre und Forderungen aus dem Europaparlament nach mehr Steuergerechtigkeit reagieren. Bisher hat die EU-Kommission nur empfohlen, die „tax rulings“, also vorteilhafte Steuervorbescheide, offenzulegen und zwischen den EU-Staaten auszutauschen. Nun sollen weitere Reformen folgen.

Laut Entwurf steht dabei eine einheitliche Bemessungsgrundlage ganz oben auf der Prioritätenliste. Demnach sollen in allen EU-Ländern künftig dieselben Regeln für die Körperschaftssteuer gelten; was Konzerne als Kosten von der Steuererklärung absetzen dürfen, soll nicht mehr von Land zu Land variieren.

Zudem spricht sich die EU-Kommission dafür aus, den „Link“ zwischen der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Konzerns und seiner Besteuerung „wiederherzustellen“. Auf gut Deutsch: Die Steuern sollen wieder da anfallen, wo auch die Gewinne erzielt werden.

Einnahmen sinken immer weiter

Gerade bei Internetkonzernen wie Google, Apple oder Facebook ist das nicht der Fall. Wenn sie überhaupt Steuern zahlen, dann meist in Irland – wegen der niedrigen Sätze. Wie diese fragwürdige Praxis abgestellt werden kann, sagt die Brüsseler Behörde jedoch nicht. Sie fordert auch keine Mindesthöhen für Steuersätze.

Stattdessen spricht sie sich für eine „wettbewerbsfähige und wachstumsfreundliche Umgebung“ bei den Unternehmenssteuern aus. Damit hält sie an der Idee des Steuerwettbewerbs zwischen den EU-Staaten fest – genau das machen sich Länder wie Irland oder Luxemburg bisher zunutze.

Das Ergebnis: Die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer sinken immer mehr. Zwar haben einige EU-Staaten die Bemessungsgrundlage ausgeweitet, um sinkende Steuersätze wenigstens teilweise zu kompensieren. Doch durch „tax rulings“ und Steuervermeidung konnten die Konzerne ihre Steuerbescheide niedrig halten.

Auch mit dem neuen Kommissionsplan zeichne sich keine Trendwende ab, kritisiert der grüne Europaabgeordnete und Finanzexperte Sven Giegold. Junckers „Idee einer verbindlichen gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer ist gut, aber leider völlig unrealistisch“, sagte er.

Damit sie in die Tat umgesetzt werden kann, müssten nämlich alle EU-Staaten zustimmen. Bisher wurden sich aber nicht einmal Deutschland und Frankreich einig.

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