EU-Passagiere: USA dürfen Daten länger speichern

Die EU und die USA haben ein neues Abkommen über den Austausch von Passagierdaten vereinbart - Datenschützer üben heftige Kritik.

John F. Kennedy Airport in New York Bild: ap

BRÜSSEL taz Die EU-Staaten verständigten sich gestern über ein neues Passagierdatenabkommen mit den USA. Die deutsche Ratspräsidentschaft hatte zur Eile gedrängt und am Ende per Telefonkonferenz letzte Details mit Washington ausgehandelt, weil das derzeit geltende Abkommen Ende Juli ausläuft.

Fluggesellschaften, die keine Passagierdaten an das amerikanische Ministerium für Heimatschutz übermitteln, erhalten keine Landeerlaubnis in den USA. Deshalb hatte die EU darauf gedrängt, wenigstens einheitliche Regeln für den Datenaustausch festzulegen.

Die deutschen Verhandlungsführer verweisen stolz darauf, dass künftig nur noch 19 Daten erhoben werden. Bislang waren es 34. Dafür verlängert sich die Speicherdauer von dreieinhalb auf sieben Jahre - danach werden die Informationen in eine andere Datenbank verschoben, wo sie weitere acht Jahre "schlummern" und der Zugriff zwar beschränkt wird, aber weiterhin möglich ist. Kritiker warnen indes vor einem Missbrauch der Informationen, zu denen unter anderem Kreditkartennummern und Anschriften zählen.

Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete die Vereinbarung als "unzureichend". Auch warf er der deutschen Ratspräsidentschaft indirekt Etikettenschwindel vor: "Die Absenkung von 34 auf 19 Datenfelder kommt dadurch zustande, dass zum Beispiel mehrere Identifikationsdaten künftig als ein Datensatz gezählt werden." Schaar kritisierte auch, dass weiterhin sensible Daten wie Essenswünsche von Passagieren übermittelt werden. Allerdings nur, wenn sie zuvor von den Passagieren angegeben wurden.

Für USA-Besucher ist das ein schwacher Trost. Auch Bürger, die nicht in die USA reisen, müssen damit rechnen, dass sensible Daten von ihnen gespeichert und ausgewertet werden. Es genügt, dass sie Auslandsüberweisungen mit Swift-Code tätigen. Die Transfers werden im Auftrag der Banken von einem belgischen Unternehmen abgewickelt, das eine Sicherheitskopie sämtlicher Daten in seiner US-Filiale aufbewahrt. Auf diese Daten können amerikanische Ermittler zugreifen - und tun es auch. Die USA hat nun zugesichert, dass die Daten ausschließlich im Kampf gegen terroristische Aktivitäten genutzt werden. Die Kommission wird einen Kontrolleur ernennen, der einmal im Jahr nachsehen darf, ob sich Washington an diese Zusage hält.

In Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion teilte die Bundesregierung kürzlich mit, "dass vor allem für Kongresse und Incentive-Reisen mit einer Vielzahl von Reisenden unterschiedlicher Herkunft die USA als Veranstaltungsort eher gemieden oder kritisch hinterfragt wird. Viele Firmen suchen nach Alternativen, z. B. Web- oder Videokonferenzen." Wahrscheinlich hat sich der Bundesinnenminister deshalb lieber per Telefonkonferenz mit seinen amerikanischen Partnern verständigt. Wenn er aber ganz sicher sein will, dass seine Daten nicht beim Big Brother landen, dann sollte er künftig nicht nur auf USA-Reisen, sondern auch auf Auslandsüberweisungen verzichten.

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