Manfred Kanther: Tatbestand der Untreue

Urteil zur hessischen Spendenaffäre: Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) muss für die Geldschiebereien aus den 80er Jahren zahlen: 54.000 Euro.

Manfred Kanther muss einen Koffer voll Geld zahlen. Bild: dpa

WIESBADEN taz Das Wiesbadener Landgericht verurteilte den einstigen CDU-Bundesinnenminister Manfred Kanther am gestrigen Donnerstag wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 54.000 Euro. Das Gericht hob damit eine 2005 verhängte Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung auf.

Der wegen Beihilfe mitangeklagte Horst Weyrauch, ehemaliger Wirtschaftsprüfer der hessischen CDU, muss statt 61.000 nur 45.000 Euro zahlen. Der Jurist Kanther akzeptierte das im Vorfeld ausgehandelte Urteil. Das Gericht beendete damit in drei Tagen ein inzwischen fast acht Jahre dauerndes Verfahren, in dem Kanther vorgeworfen worden war, 1983 zusammen mit Weyrauch und dem wegen Krankheit aus dem Prozess ausgeschiedenen damaligen Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein aus bis heute unbekannten Quellen stammende 22 Millionen Mark an den Parteigremien vorbei auf Schwarzgeldkonten im Ausland verschoben zu haben. Das Geld sei gut verzinst unter der Hand zurückgeflossen und in den CDU-Rechenschaftsberichten als Spenden getarnt worden.

2005 war in einem aufwendigen Prozess das finanzielle Desaster, in das die CDU nach Auffliegen der Schwarzkonten geraten war, strafverschärfend berücksichtigt worden. Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte wegen der gefälschten Rechenschaftsberichte der Union staatliche Parteizuschüsse in Höhe von 20,5 Millionen Euro gestrichen.

Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil im vergangenen Jahr teilweise auf und gab zu bedenken, dass statt Untreue auch Betrug zu Lasten der Bundesrepublik hätte angeklagt werden können. Kanther hatte im ersten Verfahren immer wieder beteuert, er sei davon überzeugt, sich nicht strafbar und schon gar nicht der Untreue schuldig gemacht zu haben.

Das sah das Gericht anders. Der Tatbestand der Untreue bleibe bestehen. Die Kammer berücksichtigte für die Strafminderung aber die komplizierte Prozessmaterie, die lange Verfahrensdauer und das Alter der Angeklagten. Eine geringere Strafe, so die Vorsitzende Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt, sei nicht vertretbar, weil das Schwarzgeld der Verfügungsgewalt der CDU "über viele Jahre entzogen worden" sei. Weyrauch müsse weniger zahlen, weil er während er Ermittlungen "wesentlich zur Aufklärung beigetragen" habe.

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