Kopftuchverbot in Türkei ist rechtens

STRASSBURG dpa ■ Das Kopftuchverbot an türkischen Hochschulen verstößt nicht gegen die Grundrechte auf Bildung und Religionsfreiheit. Das entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestern in Straßburg und wies damit die Klage einer muslimischen Medizinstudentin zurück. Die 32-Jährige war 1998 von Vorlesungen und Prüfungen an der Universität Istanbul ausgeschlossen worden, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch in der Universität abzulegen.