BGH-Urteil zu G-8-Briefkontrollen: Durchsuchung war illegal

Nach einer Serie von Brandanschlägen in Hamburg hatten BKA-Beamte vor dem G-8-Gipfel die Post überprüft. Damit verstießen sie gegen die Strafprozessordnung.

War laut BGH nicht befugt zur freiwilligen Herausgabe der Postsendungen. Bild: dpa

HAMBURG taz Die vom Bundeskriminalamt (BKA) im Vorfeld des G-8-Gipfels durchgeführte flächendeckende Briefkontrolle von Postsendungen aus mehreren Stadtteilen in Hamburg war im Wesentlichen rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf Beschwerde eines betroffenen Anwalts und der Humanistischen Union entschieden. Die Briefkontrolle hätte allenfalls durch Postangestellte, nicht aber durch Staatsschützer erfolgen dürfen, sagten die Karlsruher Richter.

Nach einer Serie von Brandanschlägen in Hamburg vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm hatte die Bundesanwaltschaft beim BGH-Ermittlungsrichter eine Postkontrolle im Briefzentrum 20 in Hamburg-Altona beantragt, um mögliche Täterkommunikation oder Bekennerbriefe abzufangen. Am 22. Mai dieses Jahres nisteten sich 16 Staatsschützer in einem Raum des Briefsortierzentrums ein, schickten die Postmitarbeiter weg und sichteten rund um die Uhr selbst tausende Briefe - und verstießen damit laut BGH eindeutig gegen die Strafprozessordnung (StPO). Denn nach den Paragrafen 99 und 100 StPO hätte eine Briefkontrolle nur durch die Post durchgeführt werden dürfen. "In dieser Phase der Postbeschlagnahme ist eine Mitwirkung von Ermittlungsbeamten oder auch des Richters grundsätzlich ausgeschlossen", heißt es im BGH-Beschluss. Dies entspreche dem "Schutzzweck der Postbeschlagnahme". Und weiter: "Die Durchsicht der aus den 100 Briefkästen stammenden Sendungen durch 16 Polizeibeamte aufgrund vorgegebener Suchkriterien war nicht gedeckt."

Einen Rüffel bekommt auch die Post. Denn nach Auffassung des BGH hätte das Unternehmen "auf die Durchführung der Sichtung mit eigenen Kräften nicht verzichten" dürfen, ebenso wenig, wie sie "zur freiwilligen Herausgabe von Sendungen befugt" gewesen sei. "Das Postgeheimnis dient nicht ihrem Schutz, sondern dem ihrer Kunden."

Für den Vizevorsitzenden der Humanistischen Union, Fredrik Roggan, "ist es außerordentlich erfreulich, dass der BGH dem Ermittlungseifer der Bundesanwaltschaft und dem BKA Grenzen gezogen hat". Die Entscheidung habe auch Auswirkungen auf weitere Verfahren, wie etwa das zur kürzlich erfolgten Kontrolle der Redaktionspost von vier Berliner Zeitungen. Roggan fordert deshalb, "die Praxis der Aushöhlung des Briefgeheimnisses unverzüglich zu beenden".

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