Straßenumbenennung: Dutschke-Straße im April rechtskräftig?

40 Jahre nach dem Attentat auf Rudi Dutschke entscheidet ein Gericht, ob in Berlin eine Straße nach dem Studentenführer benannt werden darf.

In einigen Stadtplänen schon eingezeichnet: Die Kreuzung Dutschke-, Ecke Springer Bild: Falk-Plan

Das Oberverwaltungsgericht Berlin wird im April entscheiden, ob die Rudi-Dutschke-Straße in Kreuzberg rechtskräftig wird. Das teilte das Gericht auf Anfrage der taz mit. Der Antrag auf Zulassung einer Berufung durch eine von der Axel Springer AG angeführte Anwohnergemeinschaft ist die letzte Möglichkeit, die bereits beschlossene Umbenennung eines Teils der Kochstraße zu verhindern.

Im April will der zuständige Richter bekannt geben, ob er den Antrag zulässt oder ablehnt. Lehnt er ihn ab, ist die Dutschke-Straße rechtskräftig. Sie wird dann auf die Axel-Springer-Straße stoßen, in der auch die Axel Springer AG ihren Sitz hat.

Dutschke ist eine der Symbolfiguren der gesellschaftlichen Protestbewegung von 1968. Am 11. April diesen Jahres jährt sich zum 40. Mal der Tag, an dem der von Springers Bild-Zeitung inspirierte Arbeiter Josef Bachmann den Studentenführer mit drei Kugeln niederstreckte. Dutschke starb 1979 an den Spätfolgen des Attentats.

Zu Dutschkes 25. Todestag hatte die taz Ende 2004 vorgeschlagen, die Kochstraße nach dem Studentenführer zu benennen. Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hatte die Initiative aufgegriffen und die Umbenennung mit Stimmen von Grünen und Linkspartei beschlossen. Zwar hatte die CDU versucht, die Dutschke-Ehrung durch ein Bürgerbegehren zu verhindern. Doch bei einem Bürgerentscheid im Januar 2007 stimmten 57 Prozent der Wähler für Dutschke.

Seither steht der Umbenennung nur noch die Klage einer Anwohnerinitiative im Weg. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage von Springer und Co. bereits im Mai 2007 abgewiesen. Die Namensänderung sei weder willkürlich gewesen, noch habe sie Grundrechte der Anlieger verletzt, argumentierten die Richter. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen wiederum legte die Anwohnerinitiative Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.

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