Klausurtagung der Großen Koalition: Krippenausbau beschlossen

Einigkeit bei Schwarz-Rot: Bei Pflege, Betreuungs- und Wohngeld, Eigenheimrente und Contergan-Entschädigung schuf die Große Koalition Fakten.

Mama oder Kita? Bild: dpa

Wohngelderhöhung: Schwarz-Rot hat sich auf seiner Klausurtagung auch auf eine Wohngelderhöhung verständigt. Ob man sich auf den Vorschlag von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) einigen konnte, nach dem ab 2009 das Geld für sozial Schwache um zwei Drittel von 90 auf 150 Euro erhöht würde, ist noch offen.

Contergan-Opfer-Entschädigung: Die Renten für Contergan-Opfer werden noch in diesem Jahr verdoppelt, der Etat hierfür wird um 15 Millionen Euro erhöht. Bislang beträgt die Monatsrente für die 2.870 Geschädigten bis zu 545 Euro. Der Bundesverband Contergan-Geschädigter hatte eine Verdreifachung der Rente sowie Einmalzahlungen von bis zu 100.000 Euro gefordert.

Eigenheimrente: Die Riester-Förderung wird auf das Wohneigentum ausgedehnt. Demnach soll bereits von diesem Jahr an das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen einschließlich der staatlichen Zulagen komplett zum Erwerb einer Immobilie verwendet werden können.

Die große Koalition hat sich am Mittwoch in zwei heiß umstrittenen Fragen geeinigt: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verständigten sich über das Betreuungsgeld, auch "Herdprämie" genannt. Damit haben sie den Weg für den Ausbau der Krippenplätze freigemacht. Zudem haben die Koalitionsspitzen von Union und SPD bei ihrer Klausurtagung in Bonn eine Einigung im letzten großen Streitpunkt der Pflegereform: Die Bundesländer können künftig entscheiden, ob sie Pflegestützpunkte einrichten oder nicht.

Konkret haben von der Leyen und Steinbrück beschlossen, dass "ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden soll". Der Passus soll ins Sozialgesetzbuch VIII eingefügt werden.

Dass das Betreuungsgeld in irgendeiner Form im Gesetz auftauchen soll, ist zwar lange beschlossen. Bereits im Sommer 2007 hatte sich die Koalition auf einen Handel geeinigt: Die Union stimmte dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Einjährige bis 2013 zu, für den sich die SPD starkgemacht hatte, dafür akzeptiert sie als erklärte Gegnerin der "Herdprämie", dass zumindest die Aussicht auf deren Einführung ins Gesetz kommt. Heftig aber stritten die Koalitionspartner um die genaue Formulierung. Einen Entwurf, den von der Leyen Ende 2007 vorgelegt hatte, wollte die SPD nicht mittragen.

Dass sich die Minister jetzt geeinigt haben, hat auch taktische Gründe. Das Betreuungsgeld ist Teil des Gesetzes zum Kitaausbau - den aber wollen weder von der Leyen noch Steinbrück gefährden.

Ohnehin bedeutet die jetzt gefundene Formulierung nicht zwangsläufig, dass die Herdprämie wirklich kommt. Ob sie eingeführt wird und wie hoch sie ausfällt, muss eine künftige Regierung klären.

Ein anderes Vorhaben indes ist nun vom Tisch: Mit der Einigung auf Pflegestützpunkte ist der Plan von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gescheitert, bundesweit wohnortnah 4.000 Beratungsstellen einzurichten, in denen Pflegebedürftige und deren Angehörige unabhängig und umfassend beraten werden und der gesamte Gang eines Pflegefalls gemanagt wird.

Die Betroffenen sollten nicht mehr "von Pontius zu Pilatus" laufen müssen, hatte Schmidt stets argumentiert. Die Union aber hatte die Pflegestützpunkte vehement mit dem Argument abgelehnt, damit werde Geld an der falschen Stelle ausgegeben.

Daher wird es künftig solche Einrichtungen wohl nur in wenigen Bundesländern geben. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein könne mit dem raschen Aufbau von Stützpunkten gerechnet werden, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Carola Reimann. "Da, wo es gewollt ist, kann es sofort losgehen."

Nicht durchsetzen konnte sich die SPD auch mit ihrer Forderung, Arbeitnehmern eine zehntägige bezahlten Freistellung zu gewähren, wenn sie einen Pflegefall in der Familie organisieren müssen.

Unstrittig dagegen sind weitere Kernpunkte der Reform: Die Pflegesätze werden in drei Schritten angehoben, Demenzkranke bekommen mehr Leistungen, und der Beitrag zur Pflegeversicherung wird um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent erhöht. Arbeitnehmer können zur Pflege eines Angehörigen ein halbes Jahr lang eine unbezahlte Auszeit nehmen. Zudem soll es mehr unangemeldete Kontrollen in Heimen geben.

Nach der Einigung kann der Zeitplan für die Reform eingehalten werden: Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag ist für den 14. März geplant, in Kraft treten soll die Pflegereform am 1. Juli.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.