Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Die Botschaft hör ich gern, allein mir fehlt der Glaube... Die Bahn wird, wie jetzt auch schon, ihre Tricks finden, die Entschädigungsansprüche zu unterlaufen. Beispielsweise indem man die Verspätung erstmal durch einen Zugbegleiter feststellen lassen muss (und der Formularkram dauert, wenn 100 Leute die Bescheinigung wollen); beispielsweise indem man die Gutschrift nur am Schalter auszahlen lässt (und das dauert, die Schlangen im Reisecenter - so es eins gibt - sind chronisch lang); beispielsweise, indem die verspätete Ankunft des _Reisenden_ nicht gewertet wird (was wollen Sie denn, dieser Zug hatte nur 10 Minuten Verspätung, und dass der Anschlusszug weg ist und der nächste erst in einer Stunde fährt, das ist nicht unsere Sache, da ist die DB Sparte Nahverkehr/Fernverkehr/Kundenverarsche zuständig). Alle schon vorgekommen.
Die erste Sitzung in Thüringen endet im Chaos. Weil der AfD-Alterspräsident die Verfassung gebrochen habe, ruft die CDU nun das Verfassungsgericht an.
Kommentar Bahn-Entschädigungen: Wartezeit ist Geld
Höhere Verspätungsentschädigungen würden aber nicht nur den Bahnkunden nützen - sie wären auch ein Signal an die Bahn, endlich verkehrspolitisch umzudenken.
Wer mit der Bahn fährt und zu spät kommt, kriegt künftig etwas Geld zurück: Bei einer Verspätung von einer Stunde und mehr sollen 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden - darauf hat sich die große Koalition im Grundsatz geeinigt, unter Dach und Fach ist das entsprechende Gesetz aber noch lange nicht. Zwar ist es gut, dass es ein solches Gesetz, das ohnehin eine EU-Richtlinie vorsieht, geben soll - es geht aber längst nicht weit genug.
Bislang ist die Entschädigung von Kunden, die wegen verspäteter Züge Probleme bekommen, von der Kulanz der Deutschen Bahn abhängig. Künftig werden sie einen Rechtsanspruch darauf haben - ein unbestreitbarer Vorteil. Die geplante Entschädigungsregel lässt aber zu wünschen übrig, Verbraucherschützer fordern eine viel schärfere: Bereits bei Verspätungen von einer halben Stunde und mehr sollten 25 Prozent des Fahrpreises fällig werden, bei Verspätungen von einer Stunde und mehr 50 Prozent des Fahrpreises.
Verglichen damit, wirkt das Vorhaben der Koalition ziemlich mager. Schließlich ist es auch wenig davon entfernt, was die DB derzeit freiwillig gibt: 20 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen von einer Stunde. Interessant ist, dass sich Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) für schärfere Regeln einsetzte, während Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Interessen der Bahn im Blick hat. Die befürchtet nämlich, bei großzügigen Verspätungsentschädigungen finanziell draufzuzahlen - und droht mit teureren Tickets.
Höhere Verspätungsentschädigungen würden aber nicht nur den Bahnkunden nützen - sie wären auch ein Signal an die Bahn, endlich verkehrspolitisch umzudenken. Statt auf teure neue Hochgeschwindigkeitsstrecken zu setzen, müsste sie mehr in die Infrastruktur in der Fläche investieren. Was nützt dem Bahnkunden der schnelle ICE, wenn die Regionalbahn anschließend auf maroden Gleisen bummelt und so weitere Anschlüsse gefährdet?
Bei aller berechtigten Kritik an der Bahn sollten Reisende aber eines nicht vergessen: So zuverlässig und pünktlich wie die Bahn wird das Auto nie sein.
RICHARD ROTHER
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Richard Rother
Redakteur für Wirtschaft und Umwelt
Geboren 1969 in Ost-Berlin. Studium an der FU Berlin. Bei der taz seit 1999, zunächst im Berliner Lokalteil. Schwerpunkte sind Verkehrs- und Unternehmenspolitik.