Fummeln, rauchen, essen: Verboten, verboten, verboten

Selbst profane Handlungen werden mittlerweile reglementiert. Aber nicht alle Regeln halten bei genauer Betrachtung stand - wie das nun gekippte Rauchverbot

Und jetzt? Bild: photocase

Sex ist ein heißes Thema. Deshalb ranken sich darum nicht nur zahlreiche Legenden, sondern auch Verbote. Als Universalismus gilt dabei das Inzesttabu: In keiner Religion, keiner Kultur ist eine geschlechtliche Beziehung mit einem nahen Anverwandten erlaubt - auch wenn die Definition, wer ein naher Verwandter ist, von Volk zu Volk sehr verschieden ist.

Das Zusammenspiel von Verbotenem und Erlaubtem konstituiert als verbindliches Regelwerk eine funktionierende Gemeinschaft. Gleichzeitig sind Verbote immer auch Gebote, legen fest, was richtig und was falsch ist - und das wird in den seltensten Fällen fair ausgehandelt, sondern in den oberen Etagen der Gesellschaft beschlossen.

Die Grenze zwischen sinnvollem Verbot und reiner Schikane ist hauchdünn - und meistens reine Ansichtssache. Es drängt sich die Frage auf, wie weit der Staat bei der Reglementierung des Alltags gehen darf. Und wann es genug ist. Aktuelles Paradebeispiel ist das vom Bundesverfassungsgericht frisch gekippte Rauchverbot. Gerade erst in allen Ländern durchgesetzt, ist es in Berlin und Baden-Württemberg nach einer Verfassungsklage von Gastwirten schon wieder vom Tisch. Während das Weltbild aufgebrachter Nichtraucheraktivisten feine Risse erhält, gönnen sich feixende Raucher zur Feier des Tages eine Big Box für den Kneipenabend. Ein Punkt für die Eigenverantwortlichkeit.

Eigentlich fußt die westliche Gesellschaft auf dem Grundsatz: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Angesichts immer zahlreicherer und mitunter völlig sinnfreier Dont and Dos scheint dieses Postulat mittlerweile überholt zu sein. Man nehme nur die USA: Der Stadtrat von Los Angeles hat beschlossen, den Bau neuer Fastfoodrestaurants im Süden der Metropole zu verbieten - weil die meisten Anwohner dort ohnehin schon zu dick sind. In Deutschland kämpft Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gegen Magersucht, während die Bundesregierung gleichzeitig den "Nationalen Aktionsplan Fit statt Fett" ausruft, mit dem die dicken Deutschen vom Sofa aufs Rad getrieben werden sollen. Ja was denn nun? Wenn es einen "Nationalen Aktionsplan" braucht, um dem Fett beizukommen, ist Dicksein mittlerweile wohl nicht mehr nur unästhetisch, sondern fast ein Verbrechen - dünn sein aber auch.

Wer etwas verbietet, ist nicht automatisch ein Kontrollfreak. Das Problem besteht vielmehr darin, dass Verbote und Gesetze auf moralischen Werten beruhen. Weltanschauungen sind - zum Glück - verschieden, deshalb müssen Kompromisse gefunden werden. In einer parlamentarischen Demokratie muss dieser Kompromiss dann den Willen des Volkes nicht unbedingt direkt widerspiegeln.

Verbote haben dennoch ihre guten Seiten, auch über die Aufrechterhaltung einer allgemeinen Moral hinaus: Manchmal wird es nämlich erst richtig spannend, wenn man sie übertritt. Womit wir wieder beim Sex wären: Warum fummeln Teenies wohl so gerne in der letzten Reihe eines dunklen Kinos? Weil sie sonst nirgends hinkönnten? Diese Zeiten sind, zumindest im liberalen Mitteleuropa, lange vorbei. Nein, es ist der Reiz des Verbotenen. Und ganz ehrlich: Wer hätte nicht schon mal, auch nach vollendeter Adoleszenz, heimlich einen Blockbuster lang durchgeknutscht?

In Großbritannien allerdings muss sich der fummelfreudige Kinogänger darauf einstellen, unfreiwillig selbst zum Hauptdarsteller zu avancieren: Kinos der Odeon-Cinema-Kette sollen künftig per Video überwacht werden. Die Bilder werden live auf einen Monitor im Foyer gesendet, sodass das Personal "das Verhalten der Zuschauer besser beobachten und Verbrechen verhindern" kann. Notfalls lassen sich selbst die unsinnigsten Verbote offensichtlich ebenfalls mit einer Universalie legitimieren: Der gute Wille zählt.

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