Verfassungsrichter entscheiden über Bayern: Strenges Rauchverbot zulässig

Karlsruhe hat nichts gegen Bayerns Nichtraucherschutz. Ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten ist somit zulässig und auch Raucherclubs sind möglich.

Ein Rauchverbot kann okay sein - zum Beispiel wie beim bayerischen Modell. Bild: dpa

FREIBURG Das strenge Rauchverbot in Bayern ist trotz der Ausnahmen für Raucherclubs zulässig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Abgewiesen wurden die Klagen einer Wirtin, des Betreibers einer Wasserpfeifenbar sowie einer Raucherin.

In Bayern gilt das strengste Rauchverbot Deutschlands. Das Rauchen ist im Freistaat in allen Gaststätten verboten. Auch größere Restaurants dürfen keine abgetrennten Raucherräume einrichten. Deshalb war Bayern nicht betroffen, als Karlsruhe im Juli die Nichtraucherschutzgesetze in 14 von 16 Bundesländern beanstandete, weil dort die Einrichtung von Raucherräumen zulässig war. Die Richter sahen dadurch Einraumkneipen benachteiligt, da sie Rauchern nichts anbieten können.

Gegen die strenge bayerische Regel hat das Verfassungsgericht keine Einwände. Das war erwartet worden, da Karlsruhe schon im Juli-Urteil ein ausnahmsloses Rauchverbot als zulässig einstufte. Fraglich war aber, wie die Richter damit umgehen, dass in Bayern rund 2.000 Gastätten die Möglichkeit nutzten, sich zu Raucherclubs zu erklären - viel mehr, als die Landesregierung erwartet hatte. Doch Karlsruhe sah darin kein Problem, weil sich Gaststätten aller Art auf diese Weise dem Rauchverbot entziehen können. Die von Bayerns Regierung aufgestellten Bedingungen für Raucherclubs - feste Struktur mit Mitgliederlisten, Einlasskontrollen, Abweisen von "Laufkundschaft", kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang - könnten auch kleine Kneipen oder Wasserpfeifenbars erfüllen. Die Richter haben damit jedoch keine eigenen Vorgaben für Raucherclubs aufgestellt.

In München sind derzeit 800 von 8.000 Gaststätten als Raucherclubs deklariert, darunter sind nach Angaben der Stadt nicht nur Eckkneipen, sondern auch größere Restaurants sowie alle Großraumdiskos. Für Discogänger greift der Nichtraucherschutz in München damit nicht.

Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhardt (CSU) sieht dennoch keinen Grund zu handeln. Nach dem Beschluss aus Karlsruhe gebe es keinen Grund, das bayerische Gesetz und die Vollzugshinweise der Regierung zu ändern. Die Regierung will vor der Landtagswahl offensichtlich keine weitere Unruhe an der Tabakfront. Diesem Ziel dient auch eine "Übergangsregelung" für Festzelte, die erst Silvester 2008 endet. Demnach darf beim diesjährigen Oktoberfest noch geraucht werden. Aktenzeichen: 1 BvR 3198/07 u. a.

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