Rüge vom Datenschützer Schaar: DAK petzt Krankendaten weiter

Die Krankenkasse hat Datensätze von chronisch kranken Versicherten an eine Privatfirma weitergegeben. Und ist sich keiner Schuld bewusst, gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen zu haben.

Chronisch Kranke bekamen plötzlich unverlangt Anrufe von Healthways. Bild: ap

BERLIN taz Und mal wieder steht der laxe Umgang mit sensiblen Daten im Fokus: Diesmal soll die Krankenkasse DAK sensible Gesundheitsinformationen von chronisch kranken Versicherten an eine private Firma weitergegeben haben. Das berichtet das ARD-Politmagazin Report Mainz.

Die Firma Healthways, die die Daten von der DAK erhalten hat, berät von Brandenburg aus Patienten per Telefon. Im Auftrag der DAK kontaktierte die Firma die Versicherten, um ihnen fachkundige Telefonbetreuung von Krankenschwestern und Pflegern anzubieten. 40.000 Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg werden bereits auf diese Art und Weise nach amerikanischem Vorbild telefonisch beraten. Die Idee ist einfach: So soll die Lebensführung der Patienten verbessert und Kosten für die Krankenkasse gespart werden.

Eine Verletzung von Datenschutzbestimmungen mag die DAK in diesem Verhalten nicht sehen - schließlich handle es sich um "Datenverarbeitung im Auftrag". Das sieht Peter Schaar, Deutschlands oberster Datenschützer, anders - er hält die Übertragung der Daten für illegal. "Datenverarbeitung im Auftrag heisst, dass es im Detail durch den Auftraggeber festgelegt wird - in diesem Fall durch die Kasse - welche Daten für welchen Zweck erhoben werden", so Schaar zu Report Mainz. Im Falle der DAK habe es sich aber um etwas anderes gehandelt, nämlich die "Übermittlung höchst persönlicher Daten".

Die DAK gibt an, dass die Versicherten ihre Teilnahme an einem Programm schriftlich bestätigt und damit der Nutzung ihrer Daten zugestimmt hätten. Im Interview mit Report Mainz sagte der Geschäftsführer von Healthways, Michael Klein, aber, dass seine Firma Daten von der DAK auch bekäme, ohne dass Versicherte eingewilligt hätten. Ob das alles zulässig ist, prüft nun das Bundesversicherungsamt nach Angaben des Fernsehmagazins.

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