Versammlungsrecht in Bayern: FDP klagt gegen CSU-Demogesetz

Die Liberalen halten - gemeinsam mit SPD, Grünen und Linken - die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern für verfassungswidrig. Heute tritt das Gesetz in Kraft.

Ziel des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes war es, extremistische Versammlungen leichter verbieten zu können. Bild: dpa

FREIBURG taz Als die CSU in Bayern noch allein regierte, beschloss der Landtag ein bayerisches Versammlungsgesetz, das am Mittwoch in Kraft tritt. Kurz vor der Landtagswahl haben 13 bayerische Organisationen gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch die FDP, die vielleicht bald schon mit der CSU zusammen die Regierung stellt.

Die Kläger, zu denen auch die SPD, die Grünen, die Linke und der DGB zählen, halten das Gesetz für "nichtig". Es hebele die im Grundgesetz gewährte Versammlungsfreiheit aus. Um zu verhindern, dass das Gesetz heute in Kraft tritt, haben die Kläger beim Bundesverfassungsgericht einen Eilbeschluss beantragt. Bisher ist in Karlsruhe aber noch nicht abzusehen, wann über den Antrag entschieden wird.

Bisher war das Versammlungsrecht bundesweit einheitlich geregelt. Bayern ist das erste Land, das die Föderalismusreform von 2006 nutzt und ein eigenes Landes-Versammlungsgesetz beschließt. Ziel war es, so Innenminister Joachim Herrmann (CSU), extremistische Versammlungen leichter verbieten zu können. Schnell fand sich ein breites linkes Bündnis zusammen, das gegen die geplante Verschärfung protestierte und nun auch nach Karlsruhe zieht.

Vor allem drei Punkte werden als einschüchternd gerügt. So soll die Polizei eine Demonstration nicht nur bei konkreten Gefahren filmen dürfen, sondern auch zur taktischen Steuerung und Auswertung des Polizeieinsatzes. Aus den Aufzeichnungen dürfen ein Jahr lang konkrete Gesichter von vermeintlichen Straftätern identifiziert werden.

Zweitens führt das Landesgesetz bei Versammlungen ein relativ vages Militanzverbot ein. Die Vorschrift richtet sich vor allem gegen die "schwarzen Blöcke" der Autonomen und verbietet die Demo-Teilnahme in einer Aufmachung, die Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.

Zudem kann der Staat von Demo-Anmeldern verlangen, dass persönliche Daten vom Versammlungsleiter und allen Ordnern übermittelt werden. Die Behörden können dann "ungeeignete" Personen ablehnen.

Eine weitere heikle Passage des Gesetzes nehmen die Kläger bei ihrer Klage ausdrücklich aus, weil sie nur rechtsextreme Versammlungen berührt. So soll eine Versammlung schon verboten werden, wenn sie das NS-Regime "verharmlost". Im Bund ist seit 2005 nur die Billigung, Rechtfertigung und Verherrlichung der NS-Zeit verboten.

Die Kläger wollten mit ihrem Schritt nicht warten, bis erste Anwendungsfälle des Gesetzes vorliegen und sie dann durch die Instanzen ziehen können. Die direkte Klage in Karlsruhe sei erforderlich, so Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, weil Karlsruhe nicht nur die fragwürdigen Einzelvorschriften, sondern die Gesamtwirkung des bayerischen Gesetzes prüfen soll. Außerdem habe der Streit "allgemeine Bedeutung", da andere Länder dem bayerischen Vorbild folgen wollen. So hat Baden-Württembergs CDU-Innenminister Heribert Rech im Juli bereits einen ähnlichen Gesetzentwurf vorgelegt.

CHRISTIAN RATH

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