Streit um Erbschaftssteuer: Union und SPD wollen sich einigen

Union und SPD ringen weiter um die Erbschaftsteuer. Scheitert die Reform, würde sie ganz abgeschafft.

Kauder und Struck erwarten einen Kompromiss Bild: dpa

Berlin taz Man zeigt sich optimistisch: Die Neuregelung der Erbschaftsteuer könne Anfang 2009 in Kraft treten, sagte der SPD-Fraktionschef Peter Struck am Dienstag. Obwohl sich die Koalition auch am Montagabend nach mehrstündigen Verhandlungen wieder nicht einigen konnte, erwarten Struck und Unionsfraktionschef Volker Kauder einen Kompromiss bis Ende der Woche.

Hauptstreitpunkte sind weiter die Steuerfreibeträge für vererbtes Wohn- und Betriebseigentum und für Geldvermögen. Die Union beharrt auf einem Freibetrag von maximal zwei Millionen Euro pro Ehegatten oder Kind für selbst genutztes Wohneigentum. Man wolle, dass eine Witwe nicht aus dem eigengenutzten Haus wegen hoher Erbschaftsteuer hinaus muss, sagte Volker Kauder. Für Geldvermögen will die Union einen Freibetrag von 600.000 Euro pro Kind und eine Million Euro für den hinterbliebenen Ehepartner durchsetzen.

SPD-Fraktionschef Peter Struck nannte die Forderungen des Koalitionspartners unakzeptabel. Es sei schon jetzt klar, dass für 99 Prozent der Menschen in Deutschland, die ein Einfamilienhaus vererben, keine Steuerpflicht eintreten werde. "Wir streiten über die ein bis zwei Prozent mit ganz hohem Vermögen und ganz hohen Immobilienwerten, die vererbt werden", sagte Struck. Auch große Vermögen müssten weiterhin angemessen an den Kosten des Gemeinwesens beteiligt werden.

Der bereits vorliegende und von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) gestützte Gesetzentwurf macht keinen Unterschied zwischen selbst genutzter Immobilie und Geldvermögen: Jedes Kind hätte so pro Elternteil einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Dies wäre doppelt so viel wie bisher. Ein Kind könnte demnach Vermögen im Wert von 800.000 Euro steuerfrei von den Eltern vererbt bekommen - ob dieses Vermögen nun in einem Haus steckt oder in einem Bankdepot. Für Ehegatten soll der Freibetrag gegenüber dem bisherigen Recht von 307.000 auf 500.000 Euro steigen.

Für Betriebsvermögen gab es bisher schon eine Teileinigung. Danach werden geerbte Unternehmen, die länger als zehn Jahre weiterexistieren, weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit. In dem Betrieb darf dann über einen Zeitraum von sieben Jahren nicht nennenswert Personal abgebaut werden.

Die SPD möchte die Neuregelung "aufkommensneutral" gestalten und durch die höheren Freibeträge vor allem einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Genüge tun, erklärte der SPD-Finanzexperte Florian Pronold.

Die Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer sind dringend nötig. Das Bundesverfassungsgericht urteilte schon 1995, dass Immobilien und Geldvermögen bei der Erbschaftsteuer bis spätestens 2009 gleichbehandelt werden müssen. Damals wurden Immobilien nicht nach ihrem Marktwert, sondern erheblich niedriger eingeschätzt.

Der Vorstoß der Union, nun erneut Erben von selbst genutzten Immobilien besserzustellen als Hinterbliebene, die Geldvermögen bekommen oder nicht in dem geerbten Haus wohnen wollen, wird daher von der SPD scharf kritisiert. Dieser Vorschlag der Ungleichbehandlung trage bereits "das Kainsmal der Verfassungswidrigkeit auf der Stirn", sagte Pronold. Man könne sich aber vorstellen, über den bisherigen Gesetzentwurf hinaus Erben von selbst genutztem Wohneigentum besserzustellen.

Das Aufkommen der Erbschaftsteuer liegt bei rund 4 Milliarden Euro und geht in die Kassen der Länder - 60 Prozent davon nach in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Scheitert nun die Reform, ist die Erbschaftsteuer praktisch abgeschafft. CARL ZIEGNER

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