Samenbank muss Spender nennen

HAMM dpa/taz | Kinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Das entschied das Oberlandesgericht im westfälischen Hamm am Mittwoch. Geklagt hatte eine 21-jährige Frau, deren Mutter sich 1990 mit Spendersamen befruchten ließ. Die Samenbank aus Essen muss der Tochter nun den Namen ihres biologischen Vaters nennen. Der Anwalt der Frau sprach von einem Grundsatzurteil für alle Spenderkinder, forderte aber gleichzeitig eine gesetzliche Regelung ein. Der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ) sieht in der Entscheidung eine bessere Rechtslage für die gezeugten Kinder – aber auch für Ärzte.

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