Bundesrat billigt Entschädigungen: Bei Bahn-Verspätungen Geld zurück

Bahnreisende, die Verspätungen von mehr als einer Stunde haben, müssen jetzt per Gesetz von der Bahn entschädigt werden. Ist eine Übernachtung erforderlich, wird sogar das Hotel bezahlt.

Entschädigung per Gesetz: Damit fallen auch die Diskussionen mit dem Zugpersonal weg. Bild: dpa

BERLIN dpa/ap | Bahnreisende erhalten bei größeren Zug-Verspätungen und -Ausfällen ein gesetzliches Recht auf Entschädigung. Bei Verspätungen ab 60 Minuten bekommen die Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Die Fahrgäste können eine Auszahlung in bar verlangen. Bislang gab es nur Gutscheine. Ausgezahlt werden aber nur Beträge von mehr als 4 Euro. Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ist eine kostenlose Hotelunterkunft anzubieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird.

Im Nahverkehr dürfen die Fahrgäste bei Verspätungen oder Zugausfällen auf andere Verkehrsmittel ausweichen, gegebenenfalls auch auf ein Taxi. Als Aufwendungsersatz hierfür sind bis zu 80 Euro vorgesehen. Ist im Nahverkehr eine Verspätung von mindestens 20 Minuten absehbar, kann der Fahrgast - soweit möglich - auch Fernverkehrszüge wie IC oder ICE ohne Aufpreis und ohne Kartentausch am Schalter nutzen. Das gilt nicht bei Zügen mit Reservierungspflicht wie beim City Night Line oder ICE Sprinter.

Auch wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Sie soll im Zweifelsfall die Frage klären, ob das Bahnunternehmen überhaupt für die Verspätung verantwortlich war. Wenn nicht, bekommt der Kunde kein Geld zurück.

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