Panter-Preisträger ins Gefängnis: Feldbefreier Grolm muss in Beugehaft

Der streitbare Bioimker Michael Grolm muss Ende August ins Gefängnis - wegen einer Feldbefreiung im Juni 2007. Und er geht sogar gern.

Gern im Feld: Grolm vor Mais im Oderbruch. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Bioland-Imker und Anti-Gentechnik-Aktivist Michael Grolm muss am 27. August in Haft gehen. Der Grund: Nach der Festnahme bei einer sogenannten Feldbefreiung im Juni 2007 hatte er sich geweigert, 1.000 Euro Schadenersatz an die Agrargenossenschaft Altreetz zu zahlen. Der Begründer der Initiative Gendreck weg! hatte zusammen mit anderen Aktivisten ein Feld mit Monsanto-Genmais MON 810 besetzt und die genveränderten Pflanzen aus dem Boden gerissen. Bei dieser groß angelegten Aktion in Altreetz (Oderbruch) wurden damals zusammen mit Grolm auch 65 weitere Aktivisten festgenommen.

Später in der Gerichtsverhandlung verteidigte sich der Imker, der 2008 für sein genkritisches Engagement den taz Panter Preis erhielt, mit dem "rechtfertigenden Notstand" nach Paragraf 34 des Strafgesetzbuches. Dieser besagt, dass das Begehen einer Straftat dann nicht gesetzeswidrig ist, wenn es dazu dient, eine Gefahr abzuwenden. So habe er verhindern müssen, dass konventionell oder biologisch produzierte Nahrung durch gentechnisch veränderte Pollen verunreinigt würden. Richterin Katharina Platzeck entschied jedoch, dass eine "Feldbefreiung" kein angemessenes Mittel des Widerstands sei, und entschied, er müsse die 1.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Obwohl das nur zwei Tagessätzen entspricht, rechnet Gendreck weg! nun mit mehreren Tagen Haft für Grolm in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter. Der Aktivist habe sich bereits für ein paar Wochen um eine Vertretung in der Imkerei gekümmert.

Laut Thüringischer Landeszeitung begrüßt er aber den Einzug ins Gefängnis. Das Urteil lenke Aufmerksamkeit auf sein Thema und könne die nächste Landtagswahl in Thüringen im Sinne der Gentechnik-kritischen Bewegung beeinflussen. NAIMA BLUM

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