EU will Bankdaten preisgeben: SWIFT-Abkommen fertig

Die EU will der USA und anderen den Zugriff auf Bankdaten gewähren: Einige EU-Staaten fordern besseren Datenschutz. Die USA berufen sich auf Sonderrechte im Antiterrorkampf.

Das bleibt nicht lange vertraulich. Bild: dpa

BRÜSSEL taz | Das umstrittene Abkommen über den Austausch von Bankdaten zwischen den USA und der Europäischen Union ist fertig verhandelt. Amerikanische Ermittler hätten damit weiterhin auf Anfrage Zugang zu den Kontobewegungen europäischer Kunden.

Sie hatten sich bislang aus Sicherheitskopien des für den internationalen Zahlungsverkehrs zuständigen Unternehmens SWIFT bedient. Dessen zweiter Server zieht gerade vom Bundesstaat Virginia in die Schweiz, um die Kundendaten dem Zugriff amerikanischer Behörden zu entziehen.

Die Amerikaner berufen sich auf Sonderrechte im Antiterrorkampf. Scheinen ihnen Geldbewegungen verdächtig, so behalten sie sich vor, weitere Nachforschungen anzustellen oder einen Reisenden am Immigrationsschalter abzuweisen. Der Betroffene erfährt weder, dass seine Bankdaten ausgespäht wurden, noch die Gründe für den Anfangsverdacht.

Geht es nach den EU-Verhandlungsführern, soll vom 1. Februar nächsten Jahres an der gläserne Bankkunde legalisiert werden. Am 30. November, einen Tag bevor der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, will die schwedische Ratspräsidentschaft die Innenminister darüber abstimmen lassen.

Einige EU-Länder, darunter Deutschland, wehren sich allerdings gegen das Hauruckverfahren. Das EU-Parlament, das ab 1. Dezember bei der Innen- und Justizpolitik mitentscheidet, ist empört. Aus Sicht des CSU-Abgeordneten Manfred Weber wäre es "eine Farce", das Abkommen einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zu unterzeichnen: "Es muss endlich Schluss damit sein, dass ohne vernünftige Schutzstandards auf die Daten europäischer Bürger zurückgegriffen wird."

Zwar listet der Entwurf des Abkommens, der der taz vorliegt, im Anhang sieben amerikanische Rechtsakte auf, die Betroffenen ausreichenden Rechtsschutz gewähren sollen. Doch europäischen Standards genügen sie nach Überzeugung von Experten nicht.

Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht sagt: "Nach diesem Entwurf ist weiterhin unklar, ob EU-Bürgern ein angemessener Rechtsschutz bei der Weitergabe ihrer Bankdaten zugute kommt." Die Weitergabe der hoch sensiblen Informationen an Dritte und Drittstaaten sei nicht ausgeschlossen, sondern ausdrücklich vorgesehen.

Mit anderen Worten: Jeder Europäer, der eine Auslandsüberweisung mit BIC- und IBAN-Nummer ausfüllt, muss damit rechnen, dass die Einzelheiten beim russischen Geheimdienst oder in einer chinesischen Spezialabteilung landen. Das könnte bei Auslandsreisen zu bösen Überraschungen führen.

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