Denkmal: Die umstrittenen Sieben

Die Knigge-Gesellschaft fürchtet, die Bronzeskulpturen der "Göttinger Sieben" könnten der Umgestaltung des Niedersächsischen Landtages zum Opfer fallen.

Ob mit oder ohne Hütchen - die Göttinger Sieben könnten dem Neubau des Landtags zum Opfer fallen. Bild: dpa

Die "Adolph-Freiherr-von-Knigge Gesellschaft" ist zur Stelle, wenn hochherrschaftliche Willkür die Errungenschaften der Aufklärung bedroht. Dass es sich bei den "Göttinger Sieben" um eine solche handelt, steht für die Freunde des oft als Benimmpapst verkannten Aufklärers außer Frage. Deshalb fordert die Knigge-Gesellschaft "Hände weg vom Landesdenkmal".

Die Abbilder der Professoren Dahlmann, Albrecht, Gervinus, Weber, Ewald, Jacob und Wilhelm Grimm stehen vor dem Parlament. Das Septett lehrte an der Uni Göttingen und verfasste am 18. November 1837 eine Protestnote gegen den Verfassungsbruch des Welfen Ernst August, damals König von Hannover.

Auf den Sockel kamen sie 1998. Nun bestehe "messbare Gefahr" für die "Sieben" sagte Knigge-Gesellschafter Helmut Weidemann. Wie 2008, da hatte die die Baukommission des Landtages beschlossen das Parlament abzureißen und einen Neubau bis auf den Platz der "Göttinger Sieben" auszudehnen. Sie musste das Vorhaben aber nach Protesten aufgeben.

Wie der grüne Landtagsabgeordnete Enno Hagenah erläuterte, läuft nun ein Architekturwettbewerb. "Der Landtag hat sich über das eigene Denkmalsschutzgesetz hinweggesetzt", empörte sich Hagenah und forderte mit den Kniggerianern, die "Göttinger Sieben" müssten bleiben. Doch die Arbeit des italienischen Bildhauers Floriao Bodini ist nicht unumstritten: Kunstsachverständige bemängeln den kruden Naturalismus, Normalbürger fragen sich, warum es neun Personen umfasst. Neben die Professoren hat Bodini noch einen römischen Reiter und ein nacktes Bürschlein drapiert.

Auf solche Einwände war die Knigge-Gesellschaft vorbereitet und hatte sieben (!) Thesen niedergelegt. Eine lautete: "Es ist kein Kriterium für Kunst, dass sie jedem gefällt", eine andere: "Das Landesdenkmal ist Volkseigentum." Es dürfe, weder "verpflanzt", noch "entsorgt werden". Angesichts der leeren Staatskasse, scherzte Weidemann, "wäre zu befürchten, dass man nach der Umsetzung mit den ,Göttinger Vier' leben müsste, weil Figuren eingespart würden".

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