Parlament: Vor dem Fiskus alle gleich

Die Bürgerschaft will ihre Abgeordneten-Bezüge reformieren. Die Vorschläge des Bundes der Steuerzahler stoßen jedoch nur auf verhaltene Begeisterung.

Sollen wie alle Steuerbürger behandelt werden: Die Bremer Abgeordneten. Bild: dpa

Ist es noch zeitgemäß, Parlamentarier anders zu behandeln als Beamte und alle übrigen Steuerbürger? Schon länger diskutiert die Bürgerschaft eine Reform der Altersversorgung und Bezüge von Abgeordneten. Gestern lud der Verfassungsausschuss Experten zu einer Anhörung ein.

Im Moment erhalten Bremer Parlamentarier eine monatliche Entschädigung von 2.550 Euro, die sie mit ihrem übrigen Einkommen versteuern müssen. Dazu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von 430 Euro. Kosten wie die Unterhaltung eines Büros sowie Erwerbsausfall werden zusätzlich erstattet. Außerdem bekommen die Abgeordneten Sitzungsgeld bis zu 30 Euro pro Tag. Die Altersversorgung wird über die staatliche Pensionskassen aus Steuermitteln bezahlt - und beträgt ganze drei Prozent der Diät je Mandatsjahr. Mit spätestens 63 Jahren wird die Pension fällig.

"Das geht weit über das hinaus, was Beamte bekommen", kritisierte gestern Bernhard Zentgraf vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen-Bremen. Er empfahl, Abgeordnete künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubinden oder ihnen Zulagen für private Altersvorsorge zu zahlen. Abgeordnete müssten mit allen anderen Steuerbürgern gleichgesetzt werden, verlangte Zentgraf. Deshalb begrüße er die Reformen in anderen Bundesländern.

Eines der radikalsten dürfte das Schleswig-Holsteiner Modell sein, das Margot Simonsmeier-Schriewer von der Kieler Landtagsverwaltung vorstellte. Dort erhalten die Vollzeit-Parlamentarier eine Entschädigung von rund 8.200 Euro - für sich selbst und alle nötigen Ausgaben, inklusive der Altersvorsorge. Die Summe ist komplett steuerpflichtig. Entstandene Aufwendungen für die parlamentarische Arbeit müssen beim Finanzamt als Werbungskosten einzeln geltend gemacht werden. Ähnliches hat 2007 die Düsseldorfer Landtagsverwaltung eingeführt.

"Gehen Sie den Weg der anderen Länder", forderte Zentgraf. Er schlug für das Bremer Teilzeit-Parlament steuerpflichtige Gesamt-Bezüge von 3.900 Euro je Monat und Abgeordneten vor.

Grundsätzliche Einwände hatte der Ausschuss nicht - gleichwohl erinnerten die Abgeordneten Zentgraf mehrfach daran, dass ihnen in Bremen weder Büros noch Mitarbeiter gestellt werden. Und auch der ehemalige Verfassungsrichter und CDU-Politiker Hans-Hugo Klein übte Kritik: "Das Amt des Abgeordneten ist singulär. Ihn dem Steuerbürger gleichsetzen zu wollen, ist deshalb verfehlt", sagte er. Es sei "bedenklich", wenn ein Finanzbeamter plötzlich darüber entscheiden dürfe, welche Ausgaben eines Abgeordneten notwendig seien und welche nicht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.