Neue EU-Maschinenrichtlinie: Kinderwagen von Rolltreppen verbannt

Seit kurzem gilt eine neue EU-Richtlinie: Die EU-Maschinenrichtlinie. Kinderwagen dürfen nun nicht mehr auf Rolltreppen transportiert werden. Mancherorts gibt es Warnschilder.

Noch ein weiteres Piktogramm hinzu, mancherorts wird es auch Sperren geben. Bild: dpa

BERLIN taz | Wer mit einem Kinderwagen unterwegs ist, trifft - unabhängig von Schnee und Eis - seit Januar auf unerwartete Hindernisse. An einigen Rolltreppen im öffentlichen Nahverkehr wurden Piktogramme angebracht, die den Eindruck erwecken, Kinderwagen seien jetzt auf Rolltreppen verboten; mancherorts wurden sogar Sperren errichtet.

Der Hintergrund: Zum ersten Januar 2010 trat eine neue EU-Maschinenrichtlinie in Kraft, die auf die aktualisierte Norm 115-1 verweist. Diese europäische Norm schreibt vor, dass auf die Gefahren bei der Nutzung einer Fahrtreppe mit dem Kinderwagen hingewiesen werden muss. Wer die Treppe dennoch mit einem Kinderwagen nutzt, kann jedoch nicht bestraft werden, da es in Deutschland dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Allerdings entstehen im Falle eines Unfalles Haftungsprobleme.

Die Unfallgefahr besteht insbesondere bei einer abrupten Schnellbremsung der Rolltreppe. Dagegen wollen sich einige Hersteller und Betreiber nun absichern. Entscheidend sei daher die Haftungsfrage, bestätigt Joachim Berger, Sprecher der Kölner Verkehrsbetriebe. Wenn sich auf einer gekennzeichneten Rolltreppe ein Unfall ereignet, hafte die Privatperson. Es sein denn, der Unfall sei keine Folge der Nutzung mit dem Kinderwagen. In einem solchen Fall werde weiterhin die Betriebshaftpflichtversicherung einspringen, erklärt Matthias Müller, Sprecher des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft.

Die Verkehrsunternehmen in Deutschland reagieren von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Die Deutsche Bahn bringe die Verbotsschilder nur an den neu zugelassenen Rolltreppen an, so eine Bahnsprecherin. Grund: Streng genommen gilt die neue Norm nur für neu zugelassene Fahrtreppen.

Auch in München ist man skeptisch. Man werde Verbotsschilder vorerst nicht anbringen und zunächst die ersten Zulassungen neuer Rolltreppen abwarten, sagte der Chef der Münchner Verkehrsgesellschaft, Herbert König. In Köln und Stuttgart hingegen sind die Piktogramme überwiegend geklebt. "Wir bringen die Hinweise an allen Rolltreppen an, da immer wieder neue ersetzt werden müssen", erklärt Susanne Schupp von der Stuttgarter Straßenbahnen AG. In Köln werden die Hinweise ebenfalls an den alten und neuen Fahrtreppen zu finden sein. "Wie sollen wir es den Menschen sonst erklären?", sagt der Sprecher der Kölner Verkehrsbetriebe, Joachim Berger.

Eine Norm, die auch für alte Rolltreppen gelten wird, werde noch in diesem Jahr beschlossen, ist sich Nicole Köster, Sprecherin des Rolltreppenherstellers Krone, sicher. Der Vorteil für die Produzenten: Bei Unfällen könnte niemand Haftungsansprüche an sie stellen.

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