Kommentar pro Ikea-Evokation: Sinnvoll und zulässig

Allein die Möglichkeit zweier Abstimmungen mit unterschiedlichen Ergebnissen ist verfassungsrechtlicher Unsinn.

Die Entscheidung des Senats ist konsequent. Der Bürgerentscheid pro Ikea in der vorigen Woche war eindeutig: Fast die Hälfte der Wahlberechtigten, mehr als bei der Europawahl im Juni, stimmte ab - und davon drei Viertel für das Möbelhaus. Damit ist der Contra-Bürgerentscheid hinfällig, denn es ist nicht zu erwarten, dass die Mehrheit ihre Meinung mal eben um 180 Grad ändert. Also ist es so sinnvoll wie zulässig, nun rasch das Votum des Referendums umzusetzen.

Sinnvoll und notwendig ist es aber auch, eine bizarre Situation wie in diesem Fall künftig zu verhindern. Allein die Möglichkeit zweier Abstimmungen mit unterschiedlichen Ergebnissen ist verfassungsrechtlicher Unsinn.

Unklar ist, ob das Bezirksamt beide Entscheide in einem einzigen - Ikea? Ja, Nein, Enthaltung - hätte zusammenfassen dürfen. Klar aber ist, dass das Volksabstimmungsgesetz entsprechend geändert werden muss.

Denn Bürgerentscheide sollen die Demokratie stärken, nicht spalten.

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