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2 Jahre auf Bewährung sind für eine offensichtliche Hinrichtung reichlich knapp, und da die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt hat, ist selbst diese Strafe noch nicht sicher.
Wenn irgendwer meint, damit ein Zeichen in Sachen "Sauberkeit" des Staates gesetzt zu haben, dann muss er wohl reichlich naiv sein.
Winfried Sobottka, United Anarchists
fairerweise muss man sagen: die staatsanwaltschaft hätte es sich einfacher machen können, indem sie die beiden kollegen von R. nicht sofort angeklagt hätte. dadurch bekamen diese nämlich ein aussageverweigerungsrecht, welches sie als zeugen nicht gehabt hätten. hätten sie dann immer noch nicht das maul aufgemacht, wäre immer noch eine anklage wegen strafvereitelung drin gewesen.
ansonsten ist dieser artikel ein schlechter witz.
Ein weiterer Kommentar von Asmuth, der einen fehlenden bis nicht vorhandenen Überblick über die zu kommentierenden Belange und Sachverhalte aufzeigt und Trauer um die taz hervorruft. Neben einigen schon von VorkommentatorInnen genannten Punkten möchte ich nur folgende aufgreifen:
Rein rechtlich fällt der Verlust des Arbeitsplatzes nur sehr wenig ins Gewicht, und kann so auch nicht dafür in die Waagschale gelegt werden, dass über den Straftäter ausreichend Strafe gesprochen worden wäre.
Dann wäre es Aufgabe eines Kommentators, der sein Handwerk versteht, Dinge ggf. in Verhältnis mit anderen für den Sachverhalt relevanten Dingen zu setzen: hier hätte sich z.B. angeboten, die sehr viel Höheren Strafmaße für die an dem Pokerturnierraubüberfall Beteiligten anzuführen: 3 Jahre und 6 Monate und 3 Jahre 9 Monate, natürlich ohne Bewährung - ohne dass es ein Todesopfer gegeben hätte.
Desweiteren hätte es Gereon Asmuth gut zu Gesicht gestanden, die Zweifelhaftigkeit und Gefährlichkeit der Urteilsbegründung in Bezug auf die Angezeigtheit einer Bewährungsstrafe zumindest anzureißen: dass der verurteilte Polizist im Gefängnis solchen Menschen gegenüberstünde, wie er sie selbst ja dorthin gebracht hat (und das mit aktenkundig zweifelhaften und über die Grenzen des rechtstaatlichen Gewaltmonopols hinausgehenden Methoden). Welche Straftat müsste ein Polizist im Dienst denn begehen, dass Asmuth es doch übers Herz brächte, Gefängnis als gerechtfertigt zu sehen? Massenmord?
Unterm Strich wird auch hier deutlich - in ähnlicher Manier wie bei dem vielkommentierten Toronto-Artikel von Kreutzfeldt - wie sehr sich die taz zu einem durchsichtigen Aufstandsbekämpfungsblättchen entwickelt hat. Ihr versucht wohl noch bevor es richtig losgeht, Euch auf die gute Seite zu retten? Ich bin mir agesichts dessen, was heute überall passiert, und wovon Toronto und Schönfliess nur Beispiele sind, nicht sicher, ob es die richtige ist.
Wie kann es sein, dass die beiden, die den Täter gedeckt haben, weiter im Polizeidienst bleiben dürfen? Solche Typen mögen vielleicht geeignet sein, eine kriminelle Vereinigung zu betreiben - als Gesetzeshüter sind sie ein Skandal.
Mord bleibt Mord! spätestens noch dem zweiten Schuss.
Aber die Justiz verfolgt lieber Andere etc.
Hätte er vielleicht sein Ex erschossen wäre Herr Kachelmann schon wieder auf freiem Fuß!
So viel zur Deutschen Justiz!
Ich mag den Grundton nicht, weil mir 2 Jahre auf Bewährung, auch bei Berufsverlust für den Tod eines Menschen zu wenig vorkommen. Auch mit den etwa 8.000 bis 10.000 Euro Strafe für die beiden deckenden Polizeibeamten muss ich die Nase rümpfen. Für einen Polizisten ist dies sicherlich eine ganze Menge. Wahrscheinlich ist es angemessen. Gleichwohl haben Sie klar recht: Angesichts dessen, womit Beamte bei solchen Taten normalerweise davonkommen, ist dies viel. Aber ist es tatsächlich gerecht? Ich fürchte nicht.
Fraternal order of Police lässt grüßen...willkommen Amerika
Wie bitte? "Die Polizei kann nun mit Fug und Recht behaupten ..."
Niemand musste hier für irgendetwas geradestehen.
Staatsanwalt und Verteidigung übertreffen sich in dem Bemühen, den Täter zu entlasten.
So etwas ist nur möglich wenn der Straftäter Uniform trägt.
Der Kommentar klingt wie naives oder extrem optimistisches Schönreden eines handfesten Skandals!
Bewährung und Pension für vorsätzliche Tötung, Korpsgeist, Absprachen, illegale Ermittlungsmethoden, Ankündigung etc.
Mindeststrafe (!) wären imo 5 Jahre Knast gewesen.
"Bei Polizeiskeptikern hätte sich nur der Eindruck verstärkt, dass Polizei und Justiz unter einer Decke stecken."
Wo soll der hin sein?!?
PS: Wenn das taz-Niveau sein soll, was schreiben dann erst Welt und Bild? Jubeln die Dennis - pardon den namenlosen "Kleinkriminellen" - noch 20 Meter weiter unter die Erde?
Tut mir leid, hier wurde ein Mensch ohne Sinn getötet, und Sie gebrauchen in der Ausschmückung ihres Kommentares auch noch den Satz "der Polizeipräsident hätte sich wohl selbst ins Knie geschossen"? Chapeau! Da darf man auch mal flapsig sein, bei 2 Jahren Haft auf Bewährung werden sicherlich viele gelacht haben. Berufsverbot hin oder her,aber wenn ich mein komplettes Magazin in den Rücken eines Fliehenden entleere, darf ich doch wohl davon ausgehen, dass mehr dabei rausspringt als ein Strafmaß wie z.B. einem Steuervergehen. Mich beschleicht dieses Urteil eher mit Sorge.
Für den billigen ÖPNV in der Hauptstadt müsste letztlich Bayern aufkommen, klagt der dortige Verkehrsminister. Was daran stimmt – und was nicht.
Kommentar Urteil im Polizeischuss-Prozess: Eine Chance für die Polizei
Die Polizei kann nun mit Fug und Recht behaupten, dass auch ihre Mitarbeiter für ihre Taten geradestehen müssen. Und nur so kann sie das notwendige Vortrauen der Bürger gewinnen.
Nun ist er also tatsächlich verurteilt worden. Der Berliner Polizist, der an Silvester 2008 einen Kleinkriminellen erschossen hat, muss zwar nicht ins Gefängnis. Die zweijährige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Aber als Polizist wird der Mann nicht mehr arbeiten können. Das wirkt lebenslang und ist somit eine sehr weitreichende Strafe. Zumal wenn man bedenkt, dass Polizisten selbst bei härtesten Vorwürfen in der Regel ungeschoren davonkommen.
Auch die Berliner Polizei ist durch das Urteil heftig getroffen. Schließlich hat ein Beamter aus ihren Reihen einen Menschen ohne Not getötet. Doch ein Freispruch hätte der Polizei allenfalls für das Selbstbild genutzt. Bei Polizeiskeptikern hätte sich nur der Eindruck verstärkt, dass Polizei und Justiz unter einer Decke stecken.
Genau deshalb ist der Richterspruch - so makaber das klingt - eine echte Chance für die Polizei. Sie kann nun mit Fug und Recht behaupten, dass auch ihre Mitarbeiter für ihre Taten geradestehen müssen. Und nur so kann sie das notwendige Vortrauen der Bürger gewinnen.
Doch leider lässt die Polizei diese Chance für vertrauensbildende Maßnahmen ungenutzt. Berlins engagierter Polizeipräsident Dieter Glietsch behauptet trotz des Prozessverlaufs, dass es den berüchtigten Korpsgeist unter seinen Mitarbeitern nicht mehr gibt. Damit schießt er sich selbst ins Knie. Zu offensichtlich haben hier zwei Beamte versucht, ihren ballernden Kollegen zu decken, indem sie angeblich den Schuss nicht gehört haben. Rein menschlich mag es nachvollziehbar sein, wenn sich eng zusammenarbeitende Kollegen gegenseitig schützen. Aber hier ging es um die Tötung eines Menschen. Da ist kein Platz mehr für Kollegialität. Das muss ein Polizeipräsident intern wie extern klarmachen. Sonst hat seine Behörde zu Recht kein Vertrauen verdient.
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Kommentar von
Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters